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Seit Anfang 2004 stellte der VdK auf seinen Internetseiten Musterwidersprüche und umfangreiche Informationen zum rechtlichen Hintergrund, zu verschiedenen Fallgruppen und dem Fortgang und Ausgang der Musterstreitverfahren zur Verfügung.
Diese Informationen standen – unabhängig von einer Mitgliedschaft – allen Interessierten und Betroffenen frei zur Verfügung. Sofort nach Inkrafttreten der Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes Anfang 2004 wurde eine ganze Reihe von Musterstreitverfahren in sämtlichen Fallgruppen auf den Weg gebracht, um die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Verbeitragung gerichtlich klären zu lassen.
Über die sozialrechtliche Klärung hinaus legte der VdK in Abstimmung mit anderen klagenden Verbänden und Gewerkschaften Verfassungsbeschwerden ein. Teilweise ergaben sich im Verlauf der Verfahren weitere Fallgruppen mit bestimmten Besonderheiten, die dann wiederum einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt wurden (Übersicht der Fallgruppen: Übersicht über die Musterstreitverfahren zur Beitragspflicht von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen).
Auch auf politischer Ebene engagierte sich der VdK gegen die Verbeitragung von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen. So war die Beitragsbelastung beispielsweise 2004 Thema auf vielen bundesweit durchgeführten Demonstrationen. Ebenso wurden die Forderungen auf vielen Protestveranstaltungen gegen diese und weitere Gesundheitsreformvorhaben immer vorgebracht. Alle Aktivitäten wurden mit umfangreicher Pressearbeit des VdK begleitet.
Das vorläufig letzte Verfahren betraf die Beitragspflicht auf Zahlungen aus Pensionskassen in Fällen, in denen Mitarbeiter nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis und Vertragsübernahme, das entsprechende Altersvorsorgeprodukt mit eigenen Einzahlungen weiter finanziert haben. Es wurde vor kurzem vom Bundessozialgericht mit mündlicher Verhandlung vom 23.7.2014 abschlägig beschieden (siehe hier: BSG entscheidet zur Beitragspflicht bei Betriebsrenten aus privat fortgeführten Pensionskassenverträgen). Die endgültige Entscheidung, ob das Musterstreitverfahren damit abgeschlossen ist, wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen und auf den Internetseiten veröffentlicht werden.
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Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
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