Für eine inklusive Gesellschaft
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die in vielen Lebensbereichen noch nicht gleichgestellt sind. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 vor. Mit einem Schwerbehindertenausweis lassen sich viele Nachteilsausgleiche nutzen.
Aktuelles zu Schwerbehinderung
Unsere Forderungen
Einen Auszug unserer Forderungen für schwerbehinderte Menschen lesen Sie hier. Weiter unten auf der Seite können Sie unser ausführliches Positionspapier dazu herunterladen.
Rechte und berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen verbessern
Menschen mit Behinderungen stoßen im Externer Link:Arbeitsleben auf viele Vorurteile und Barrieren. Sie sind deutlich öfter und über eine längere Dauer hinweg arbeitslos als Menschen, die nicht schwerbehindert sind. Zu einer nachhaltigen Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen ist das gemeinsame, koordinierte und zielgerichtete Handeln von Arbeitgeber, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung) und außerbetrieblichen Helfern notwendig. Dazu müssen auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretung gestärkt werden.
Beschäftigungspflicht besser durchsetzen
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wird eine langjährige Forderung des VdK erfüllt und eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe eingeführt, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe ist mit 720 Euro allerdings zu niedrig angesetzt. Sie sollte aus Sicht des VdK mindestens 750 Euro betragen.
Die Bußgeldregelung, wenn Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig gegen die gesetzliche Beschäftigungspflicht verstoßen, muss erhalten bleiben.
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen verbessern
Menschen mit Behinderung haben durch ihre Behinderung oft einen größeren Aufwand im Alltag. So müssen sie zum Beispiel mehr Geld für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege ausgeben. Die Organisation von Externer Link:Teilhabe und Mobilität ist häufig mit einem viel höheren Aufwand verbunden als für Menschen ohne Behinderung. Dazu fordert der VdK unter anderem eine regelmäßige Anpassung der Behindertenpauschbeträge im Steuerrecht, mehr Parkflächen für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen ab Merkzeichen G und eine Ausweitung des berechtigten Personenkreises für den blauen Parkausweis beziehungsweise das Merkzeichen aG.
Schutz vor Diskriminierung verbessern
Der VdK fordert eine umfassende Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Darin müssen unter anderem klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die private und öffentliche Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden, zur Externer Link:Barrierefreiheit verpflichten.