Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente dient dazu, dass die Hinterbliebenen nicht in Armut geraten, wenn der Partner stirbt. Der VdK kämpft an der Seite der Witwen und Witwer und setzt sich dafür ein, dass diese Absicherung auch in der Zukunft zuverlässig bestehen bleibt. 

Ein Grabstein, darauf liegen weiße Lilien und ein Grablicht in einem gelben Kerzenhalter
© IMAGO / Pond5 Images

Aktuelles zur Hinterbliebenenrente

News-Karussell
Eine ältere Dame sitzt alleine auf der Parkbank, neben ihr steht ein Rollator. 
Kategorie Aktuelle Meldung Hinterbliebenenrente

Witwenrenten als Mittel gegen Armut

Wenn der Ehemann oder die Ehefrau stirbt, dann ist das ein großer Verlust für die Hinterbliebenen. Für sie gibt es nach dem Tod des Partners die Witwen- oder Witwerrente, um ihnen eine finanzielle Unterstützung zu bieten. 

Zwei ältere Frauen gehen im Winter allein im Park spazieren.
Kategorie Tipp Rente Hinterbliebenenrente

Welche rechtlichen Regeln gelten bei der Witwenrente?

Viele Witwen und Witwer sind überfordert, wenn sie sich nach dem Tod ihres Partners die Regeln zu ihrer finanziellen Versorgung ansehen. Deshalb haben wir in diesem Überblickstext die wichtigsten Informationen zur Rente für Witwen und…

Das Bild zeigt den Antrag auf eine große Witwenrente.
Kategorie Tipp Frauen Rente Hinterbliebenenrente

Witwenrente: Wie stellt man den Antrag?

Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind gestorben. Unter Umständen haben Sie nun Anspruch auf eine Witwenrente oder eine Witwerrente. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Witwenrente.

Unsere Forderungen

Hinterbliebenenrente beibehalten und stärken! 

Aufgrund des früher in Westdeutschland dominierenden Leitbildes der „Hausfrauenehe“ konnten Ehefrauen in der Regel gar keinen oder einen nur sehr kleinen eigenen Rentenanspruch erarbeiten. Viele Rentnerinnen leben deshalb heute von der Rente des Ehemannes beziehungsweise nach dessen Tod von der Witwenrente. So sind mehr als 81 Prozent der Hinterbliebenen Frauen.

Während 96 Prozent der Witwen abgeleitete Ansprüche in Höhe von durchschnittlich 993 Euro haben, sind es unter den Witwern lediglich 56 Prozent mit 397 Euro. Die Hinterbliebenenrente hat somit für Witwen einen wesentlich höheren Stellenwert als für Witwer. Auch heute noch können viele Frauen aufgrund fehlender Vereinbarkeit von Beruf und Familie, unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung und Lohndiskriminierung keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche erwerben.

Aus Sicht des VdK haben deshalb die Hinterbliebenenrenten auch in der Zukunft für Frauen eine wichtige Funktion bei der Vermeidung von Altersarmut. Die finanzielle Situation von jungen Witwen und Witwern gilt es hier besonders zu betrachten. Ansprüche auf betriebliche oder private Altersvorsorge dürfen darüber hinaus nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.