Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente dient dazu, dass die Hinterbliebenen nicht in Armut geraten, wenn der Partner stirbt. Der VdK kämpft an der Seite der Witwen und Witwer und setzt sich dafür ein, dass diese Absicherung auch in der Zukunft zuverlässig bestehen bleibt.
Aktuelles zur Hinterbliebenenrente
Unsere Forderungen
Hinterbliebenenrente beibehalten und stärken!
Aufgrund des früher in Westdeutschland dominierenden Leitbildes der „Hausfrauenehe“ konnten Ehefrauen in der Regel gar keinen oder einen nur sehr kleinen eigenen Rentenanspruch erarbeiten. Viele Rentnerinnen leben deshalb heute von der Rente des Ehemannes beziehungsweise nach dessen Tod von der Witwenrente. So sind mehr als 81 Prozent der Hinterbliebenen Frauen.
Während 96 Prozent der Witwen abgeleitete Ansprüche in Höhe von durchschnittlich 993 Euro haben, sind es unter den Witwern lediglich 56 Prozent mit 397 Euro. Die Hinterbliebenenrente hat somit für Witwen einen wesentlich höheren Stellenwert als für Witwer. Auch heute noch können viele Frauen aufgrund fehlender Vereinbarkeit von Beruf und Familie, unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung und Lohndiskriminierung keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche erwerben.
Aus Sicht des VdK haben deshalb die Hinterbliebenenrenten auch in der Zukunft für Frauen eine wichtige Funktion bei der Vermeidung von Altersarmut. Die finanzielle Situation von jungen Witwen und Witwern gilt es hier besonders zu betrachten. Ansprüche auf betriebliche oder private Altersvorsorge dürfen darüber hinaus nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.