Aktienrente
Teil der Rentenreform ist das sogenannte "Generationenkapital", bekannter als Aktienrente. Sie soll das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen. Der VdK bewertet das kritisch und lehnt Experimente bei der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ab.
Aktuelles zur Aktienrente
Unsere Forderungen
Der Sozialverband VdK sieht die Pläne für das Generationenkapital ("Aktienrente") sehr kritisch. Zum einen ist der Kapitalstock von zehn Milliarden viel zu niedrig, um das Rentenniveau alleine aus diesem Stock dauerhaft zu stabilisieren. Zum anderen stellen sich viele offene Fragen: Wie wird der Kapitalstock am Aktienmarkt angelegt? In welche Aktien? Was passiert, wenn der Fonds sinkt und das Geld gleichzeitig zur Stabilisierung des Rentenniveaus benötigt wird?
Die Finanzkrisen der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich die existierende Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bewährt hat. Zudem darf aus Sicht des VdK eine teilweise Kapitaldeckung nicht zu einem geringeren Bundeszuschuss führen. Schon aus heutiger Sicht ist dieser nicht ausreichend, um die sogenannten „nicht beitragsgedeckten Leistungen“ der Deutschen Rentenversicherung zu decken.
Der Bundeszuschuss müsste aktuell um rund 34 Milliarden jährlich höher sein, um alle Leistungen zu decken, die von der Rentenversicherung nicht aus den Beiträgen gezahlt werden. Zur langfristig besseren finanziellen Ausstattung der Rentenversicherung fordert der VdK somit eine entsprechende Erhöhung des Bundeszuschusses und einen um zwei Prozentpunkte höheren gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber.