Rente und Steuern
Steuerzahlende sollen ab 2023 ihre Rentenbeiträge komplett absetzen können. Im Gegenzug müssen Rentnerinnen und Rentner ihre Alterseinkünfte ab 2040 voll versteuern. Um Fälle von Doppelbesteuerung zu vermeiden, fordert der VdK, erst im Jahr 2070 mit der vollen Besteuerung zu beginnen.
Aktuelles zu Rente und Steuern
Hintergrund zur Rentenbesteuerung
Im Jahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damals geltenden Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes darstellen. Rentner und Pensionäre wurden unterschiedlich besteuert. Das Gericht beauftragte den Gesetzgeber, verfassungskonforme Neuregelungen bis 2005 zu schaffen.
Daraufhin ist der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz (AEG) zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Durch die Neuregelungen werden die Rentenbeiträge schrittweise aus der Steuerpflicht herausgenommen. Im Gegenzug werden die Renten immer stärker besteuert. Dieser Prozess muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so gestaltet werden, dass es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Am Ende dieses Prozesses können Arbeitnehmer einerseits ihre Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Sie müssen andererseits aber ihre Alterseinkünfte voll versteuern.
Wegen der bisherigen steuerlichen Belastungen des eigenen Anteils der Rentenbeiträge wurde ab 2005 ein Rentenfreibetrag von zunächst 50 Prozent gewährt. Der steuerpflichtige Anteil, der im Jahr 2005 bei 50 Prozent lag, steigt in jährlichen Stufen. Er erreicht 2040 100 Prozent. Die Beitragsfreistellung betrug 2005 60 Prozent. Sie steigt seither in Stufen bis zum Jahr 2025 auf dann 100 Prozent.
Unsere Forderungen
Der VdK fordert, …
- dass die Vollbesteuerung der Renten erst ab dem Jahr 2070 greift, um Fälle von Externer Link:Doppelbesteuerung zu verhindern.
- dass der steuerliche Grundfreibetrag auf mindestens auf 12.800 Euro angehoben wird; gerade geringe Renten müssen aus Sicht des VdK steuerfrei sein.
- dass die Steuererklärung für Rentner so weit wie möglich vereinfacht wird. Vorbild ist das sogenannte Amtsveranlagungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Brandenburg und Sachsen. Rentner könnten dann auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung verzichten, wenn sie nur Einnahmen aus den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen haben. In den anderen Bundesländern ist dies bisher nur online über die Homepage Externer Link:https://einfach.elster.de/erklaerung/ui/ möglich.
Info
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die Besteuerung von Renten fällt jedoch unter das Finanz- und Steuerrecht. Daher müssen wir uns in Steuerfragen auf allgemeine Informationen und Einschätzungen beschränken.