Verfassungsbeschwerde wegen Krankenkassenbeiträgen aus Leistungen einer Pensionskasse
BSG lehnt Klage ab - VdK wird Verfassungsbeschwerde erheben
Der Sozialverband VdK hatte vor dem Bundessozialgericht ein Musterstreitverfahren wegen der Kranken- und Pflegebeitragspflicht aus Leistungen einer Pensionskasse geführt (Aktenzeichen: B 12 KR 26/12 R).
Juristisch ging es um die Frage, ob Versorgungsleistungen einer Pensionskasse – anders als Leistungen einer ursprünglich vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen abgeschlossenen Direktversicherung – auch hinsichtlich des Anteils, der auf einer alleinigen Beitragsleistung des Arbeitnehmers als Versicherungsnehmer beruht, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Am 23.7.2014 hatte das Bundessozialgericht dieses und zwei weitere Verfahren verhandelt und abschlägig beschieden.
Dem Sozialverband VdK liegen zwischenzeitlich die ablehnenden schriftlichen Urteilsgründe vor. Der VdK hat beschlossen, gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde zu erheben. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 5. Januar 2015 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (Aktenzeichen: 1 BvR 249/15).
Die Verfassungsbeschwerde befindet sich derzeit in Bearbeitung, wie das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt hat. Eine Entscheidung wird bis ca. August 2018 erwartet, ein Entscheidungstermin kann aber noch nicht genannt werden.