26. April 2022
PFLEGE

Ambulante Pflege: Große Nachfrage, kleines Angebot

Alleinstehende sind auf ambulante Pflege angewiesen – Doch auch hier ist der Fachkräftemangel angekommen

Wer pflegebedürftig ist und keine Angehörigen hat, die sie oder ihn versorgen, steht oft vor großen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Je nach Wohnort ist Hilfe im Haushalt und in der Pflege nur schwer zu finden.

Symbolfoto: Ein älterer Mann in der Küche, ein jüngerer Mann in weißer Pflege-Kleidung und mit Mundschutz geht ihm zur Hand
© IMAGO / photothek

Fast alle Menschen wünschen sich, im Alter zu Hause zu leben. Doch das ist nicht so einfach, wenn man keine Angehörigen hat und der Partner verstorben ist. Margit Barkey (Name von der Redaktion geändert) aus Baden-­Baden kennt diese Situation gut. Die 89-Jährige ist an Fibromyalgie erkrankt und bräuchte täglich Hilfe. „Ich kann kaum laufen, mich nicht bücken und habe starke Schmerzen“, schildert sie. „Das einzige, was noch gut funktioniert, ist mein Verstand.“

Bis vor Kurzem kam wöchentlich eine Haushaltshilfe, doch das örtliche Rote Kreuz hat den Vertrag gekündigt, weil es zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Auch die Caritas kann niemanden vorbeischicken. Barkey hat nun auf eigene Kosten eine Reinigungskraft angestellt, und eine Bekannte kauft für sie ein. „Wir Alleinstehenden werden einfach vergessen“, sagt sie. Die meisten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dürften nur von anerkannte Dienstleistern erbracht werden und seien entsprechend teuer. Wer kaum noch Freunde und Bekannte hat, könne das privat nicht auffangen.

Mit Pflegegrad 2 stehen Barkey monatlich entweder 316 Euro Pflegegeld oder 724 Euro Pflegesachleistung zu. Das Pflegegeld hat sie zur freien Verfügung. Zum Beispiel kann sie Bekannten, die ihr im Haushalt behilflich sind, eine kleine Zuwendung geben. Mit der Pflegesachleistung könnte sie die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Darüber hinaus hat sie Anspruch auf Tages- und Nachtpflege für 689 Euro im Monat. Diese ist eigentlich als Entlastung für pflegende Angehörige vorgesehen. Für die Kurzzeitpflege stehen ihr 1774 Euro im Jahr zur Verfügung, für die Verhinderungspflege weitere 1612 Euro im Jahr. Außerdem gibt es für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Verträge gekündigt

Doch ob diese Leistungen auch abrufbar sind, hängt vom jeweiligen Bundesland sowie vom Angebot vor Ort ab. Die ambulanten Pflegedienste, die eigentlich eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Pflegebedürftigen spielen sollten, können die Nachfrage oft nicht decken. Immer häufiger werden Kunden abgewiesen. Die Begründung: Personalmangel. Mancherorts werden bestehende Verträge gekündigt, weil die Anfahrt zu weit, der Pflege­aufwand zu hoch oder wenig lukrativ ist. Auch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nicht überall verfügbar. Und in manchen Bundesländern ist es fast unmöglich, einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen.

Wer keinen Pflegedienst findet und keine Angehörigen oder Freunde in der Nähe hat, muss sich anders behelfen.

Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Pflegeberatung: Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenfreie Beratung in den örtlichen Pflegestützpunkten und Pflegeberatungsstellen. Wenig bekannt ist, dass sie sich von den Pflegeberatern sogar einen Versorgungsplan erstellen lassen können.
  • Ambulante Betreuungsdienste: Diese haben sich auf Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfe im Haushalt spezialisiert. Die Mitarbeiter sind keine Pflegefachkräfte. Sie unterstützen Pflegebedürftige etwa bei der Gestaltung des Alltags, im Haushalt und bei der Aufrechterhaltung sozialer Fähigkeiten. Betreuungsdienste sind oft nur in Großstädten verfügbar.
  • Nachbarschaftsdienste: Soziale Netzwerke wie nebenan.de oder deinnachbar.de haben hilfebedürftige Menschen im Blick. Die Ehrenamtlichen sind geschult, aber keine Pflegekräfte. Ihre Unterstützung kann auch ohne Pflege­grad in Anspruch genommen werden.
  • Seniorenbetreuer, Alltags­begleiter, Alltagshelfer, Senioren­assistenten und Betreuungsassistenten: Sie unterstützen Senioren im häuslichen Umfeld oder sorgen für gesellige Stunden. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann die Kosten für eine stundenweise Betreuung als Pflegeleistung mit der Pflegekasse abrechnen.
  • Ehrenamtliche Betreuung: Auch gemeinnützige oder kirchliche Organisationen vermitteln manchmal Seniorenbegleiter für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
  • Sonstiges: Gibt es vor Ort keine Angebote, sollte man Kontakt mit den Senioren- oder Behindertenbeauftragten der Kommune aufnehmen. Diese sind meist gut informiert und können die Unterversorgung an die Politik weitertragen. Auch Kirchengemeinden bieten oft Unterstützung an.

Nicht alle Angebote sind kostenlos. Für Besuchs- und Begleitdienste können etwa Fahrkosten oder ein Stundensatz anfallen. Betreuungsleistungen lassen sich unter Umständen auch über das Budget der Verhinderungspflege oder die Entlastungsleistungen finanzieren. Ratsam ist es, die Finanzierung zuvor mit der Kasse abzuklären.

Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne in allen Fragen rund um die Pflege. Fragen Sie einfach in Ihrer VdK-Geschäftsstelle nach.

Annette Liebmann


Entlastung im Pflegealltag verzweifelt gesucht

Klingt eigentlich gut: Wer Entlastung im Pflegealltag braucht, sucht sich beispielsweise eine Haushaltshilfe, die er über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung finanziert. In Wirklichkeit ist das Ganze aber oft so kompliziert, dass die Suche nach der Entlastung zur Belastung wird. Irgendwann geben die Betroffenen und ihre Angehörigen auf. Die zahlreichen Beschwerden, die den Sozialverband VdK zu diesem Thema erreichen, zeigen: Hier muss dringend nachgebessert werden!

Schlagworte Pflege | ambulant | Pflegedienst

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