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Wer pflegebedürftig ist und keine Angehörigen hat, die sie oder ihn versorgen, steht oft vor großen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Je nach Wohnort ist Hilfe im Haushalt und in der Pflege nur schwer zu finden.
Fast alle Menschen wünschen sich, im Alter zu Hause zu leben. Doch das ist nicht so einfach, wenn man keine Angehörigen hat und der Partner verstorben ist. Margit Barkey (Name von der Redaktion geändert) aus Baden-Baden kennt diese Situation gut. Die 89-Jährige ist an Fibromyalgie erkrankt und bräuchte täglich Hilfe. „Ich kann kaum laufen, mich nicht bücken und habe starke Schmerzen“, schildert sie. „Das einzige, was noch gut funktioniert, ist mein Verstand.“
Bis vor Kurzem kam wöchentlich eine Haushaltshilfe, doch das örtliche Rote Kreuz hat den Vertrag gekündigt, weil es zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt. Auch die Caritas kann niemanden vorbeischicken. Barkey hat nun auf eigene Kosten eine Reinigungskraft angestellt, und eine Bekannte kauft für sie ein. „Wir Alleinstehenden werden einfach vergessen“, sagt sie. Die meisten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dürften nur von anerkannte Dienstleistern erbracht werden und seien entsprechend teuer. Wer kaum noch Freunde und Bekannte hat, könne das privat nicht auffangen.
Mit Pflegegrad 2 stehen Barkey monatlich entweder 316 Euro Pflegegeld oder 724 Euro Pflegesachleistung zu. Das Pflegegeld hat sie zur freien Verfügung. Zum Beispiel kann sie Bekannten, die ihr im Haushalt behilflich sind, eine kleine Zuwendung geben. Mit der Pflegesachleistung könnte sie die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst finanzieren. Darüber hinaus hat sie Anspruch auf Tages- und Nachtpflege für 689 Euro im Monat. Diese ist eigentlich als Entlastung für pflegende Angehörige vorgesehen. Für die Kurzzeitpflege stehen ihr 1774 Euro im Jahr zur Verfügung, für die Verhinderungspflege weitere 1612 Euro im Jahr. Außerdem gibt es für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Doch ob diese Leistungen auch abrufbar sind, hängt vom jeweiligen Bundesland sowie vom Angebot vor Ort ab. Die ambulanten Pflegedienste, die eigentlich eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Pflegebedürftigen spielen sollten, können die Nachfrage oft nicht decken. Immer häufiger werden Kunden abgewiesen. Die Begründung: Personalmangel. Mancherorts werden bestehende Verträge gekündigt, weil die Anfahrt zu weit, der Pflegeaufwand zu hoch oder wenig lukrativ ist. Auch die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nicht überall verfügbar. Und in manchen Bundesländern ist es fast unmöglich, einen Kurzzeitpflegeplatz zu bekommen.
Wer keinen Pflegedienst findet und keine Angehörigen oder Freunde in der Nähe hat, muss sich anders behelfen.
Nicht alle Angebote sind kostenlos. Für Besuchs- und Begleitdienste können etwa Fahrkosten oder ein Stundensatz anfallen. Betreuungsleistungen lassen sich unter Umständen auch über das Budget der Verhinderungspflege oder die Entlastungsleistungen finanzieren. Ratsam ist es, die Finanzierung zuvor mit der Kasse abzuklären.
Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne in allen Fragen rund um die Pflege. Fragen Sie einfach in Ihrer VdK-Geschäftsstelle nach.
Annette Liebmann
Schlagworte Pflege | ambulant | Pflegedienst
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