Digitale Helfer für die häusliche Pflege
Eine Pflegeperson organisieren, pünktlich an Medikamente erinnert werden oder Stürze melden – dafür gibt es immer mehr digitale Angebote, die die häusliche Pflege erleichtern sollen.
Pflege-Apps und moderne Sensoren sollen pflegende Angehörige entlasten
Unter digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) versteht man Anwendungsprogramme und Hilfsmittel, die dazu beitragen, den Pflegealltag zu verbessern. Die Anwendungen können auf dem Laptop, Tablet oder Smartphone als App oder im Browser genutzt werden. Bei manchen DiPAs geben die Pflegekassen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro. Dafür ist ein Antrag notwendig. Die DiPAs müssen im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sein, das derzeit erstellt wird.
Pflege-Apps immer verbreiteter
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Pflege-Apps stark gestiegen. Mit ihrer Hilfe lassen sich beispielsweise pflegende Angehörige, Hausarzt und Pflegedienst miteinander vernetzen und Termine koordinieren. Andere Apps wiederum helfen bei der Antragstellung für einen Pflegegrad, bei einer Höherstufung sowie der Beantragung von Pflegeleistungen. Ebenso beantworten sie individuelle Fragen rund um das Thema Pflege.
Unter den neuen Leistungsanspruch fallen laut Bundesgesundheitsministerium auch digitale Produkte, die zur Bewältigung besonderer pflegerischer Situationen eingesetzt werden. Für Demenzkranke etwa können das Gedächtnisspiele zum Erhalt der kognitiven Leistungsfähigkeit sein, für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Trainingseinheiten mit bedarfsgerechten Übungen. Beispielsweise wurde eine App entwickelt, mit deren Hilfe das Sturzrisiko ermittelt werden kann. Per Smartphone-Kamera wird der Gang der oder des Pflegebedürftigen analysiert. Danach gibt die Anwendung Tipps zur Sturzprävention und zum Erhalt der Mobilität. Auch die Wundversorgung und die regelmäßige Medikamentengabe lassen sich digital unterstützen.
Moderne Sensoren melden Stürze
Nicht immer handelt es sich bei einer DiPAkurz fürdigitale Pflegeanwendungen um eine App. Zum Einsatz kommen auch moderne Sensoren. So gibt es etwa Sturzmatten, die Alarm auslösen, wenn die oder der Pflegebedürftige hinfällt. „Intelligente“ Inkontinenzeinlagen benachrichtigen die Pflegeperson, wenn die Einlage gewechselt werden muss.
Mit der Aufnahme erster Anwendungen und Hilfsmittel in das DiPAkurz fürdigitale Pflegeanwendungen-Verzeichnis wird im Sommer dieses Jahres gerechnet. Die Pflegekasse bewilligt die digitale Pflegeanwendung vorerst für maximal sechs Monate und prüft dann, ob sie ihren Zweck erfüllt. Trägt sie zur Verbesserung der Versorgung bei, wird die DiPAkurz fürdigitale Pflegeanwendungen unbefristet genehmigt.
Neben den erstattungsfähigen Anwendungen gibt es eine Reihe weiterer digitaler Hilfen, die Zeit sparen und den Pflegealltag erleichtern. So soll die Pflegeberatung digitaler werden. Neben Präsenzkursen wollen die Kassen künftig mehr Online-Pflegekurse anbieten.
Sprachassistenten als Unterstützung
Insbesondere für Ältere, Pflegebedürftige mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung können Sprachassistenten wie Alexa, Siri & Co. eine große Hilfe sein. Viele Senioren kommen besser damit zurecht als mit einem Laptop oder einem CD-Player. Per Sprachbefehl lassen sich etwa Musik oder Hörbücher hören, Nachrichten schicken, Anrufe tätigen, Licht an- und ausschalten, oder man wird an Arzttermine erinnert.
Digitale Gesundheitsanwendungen
Zusätzlich zu den DiPAs, die speziell für die Pflege eingesetzt werden, gibt es auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Dazu gehören Apps, die Patientinnen und Patienten unterstützen, ihre Erkrankung kennenzulernen und die Symptome zu überwachen oder zu lindern. Auch Gesundheitsdaten, wie etwa Blutzuckerwerte, können abgespeichert werden. Kostenträger sind die Krankenkassen. DiGAs werden vom behandelnden Arzt verordnet. Sie müssen im Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen aufgeführt sein. Aktuell sind nur wenige Anwendungen zugelassen.
Info: DiGa-Verzeichnis
Auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt es eine Liste der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAkurz fürdigitale Gesundheitsanwendungen), die vom BfArMkurz fürBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß § 139e SGBkurz fürSozialgesetzbuch V bewertet wurden: