
Reha für Schmerzpatienten erstritten: VdK widerspricht Ablehnung der Rentenversicherung
Trotz chronischer Rückenschmerzen lehnte die Rentenversicherung den Reha-Antrag eines VdK-Mitglieds ab. Mit einem erfolgreichen Widerspruch setzte der VdK Niedersachsen-Bremen die fünfwöchige Reha durch.
Der Fall: Chronische Rückenschmerzen und erhebliche Beschwerden
Marcel C. (Name ist der Redaktion bekannt) leidet seit Jahren unter chronischen Schmerzen. Ursache ist der fortschreitende Verschleiß seiner Bandscheiben. Da der 54-jährige Verwaltungswirt nie körperlich schwer gearbeitet hat, vermuten die Ärzte eine genetische Veranlagung. Die Beschwerden haben bereits mehrere Operationen notwendig gemacht.
Im Jahr 2012 erhielt er seine erste Bandscheibenprothese im Halswirbelbereich, inzwischen sind zwei weitere hinzugekommen. Insgesamt trägt er heute drei Prothesen in der Halswirbelsäule. Auch an der Lendenwirbelsäule musste er bereits operiert werden.
Wegen der anhaltenden Beschwerden wurde ihm 2019 ein Neurostimulator am unteren Rücken implantiert. Das Gerät sendet elektrische Impulse und kann dadurch die Weiterleitung von Schmerzsignalen beeinflussen. Dies brachte eine deutliche Linderung, sodass er starke Schmerzmittel absetzen konnte. Dennoch leidet Marcel C. immer wieder unter Rückenschmerzen. Das Bücken fällt ihm schwer, seine Schuhe kann er nur im Sitzen zubinden.
Regelmäßige Reha und Sport helfen im Alltag
Seit 2017 absolvierte Marcel C. fünf Reha-Maßnahmen, die ihm jedes Mal zuvor von der Rentenversicherung angeboten worden waren. Auch im Alltag geht er zweimal wöchentlich zur Physiotherapie und nimmt an einer Sportgruppe teil. „Ich merke, dass mir die Behandlungen und die Bewegung unheimlich guttun“
, sagt er.
Als die Rentenversicherung im vergangenen Jahr erstmals keine Reha-Maßnahme anbot, stellte er selbst einen Antrag. Nach nur einer Woche erhielt er überraschend eine Absage. Begründung: Seine Erwerbsfähigkeit sei nicht mehr ausreichend gefährdet. Offenbar hatte er in den vergangenen Jahren zu wenige Krankschreibungen vorzuweisen.
Dass er seltener krank ausgefallen ist, hängt wiederum auch mit seinen Arbeitsbedingungen zusammen. Denn die Kommunalverwaltung, bei der er beschäftigt ist, ermöglicht ihm einen leidensgerechten Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch, flexibler Arbeitsorganisation und Homeoffice. Marcel C. arbeitet gerne und versucht alles, um seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Dazu gehört für ihn auch die regelmäßige Reha.
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VdK legt Widerspruch gegen abgelehnten Reha-Antrag ein
Um der Ablehnung seines Antrags zu widersprechen, wandte er sich an VdK-Juristin Claudia Hilscher-Meinert vom VdK Hameln. Die Rechtsberaterin machte in ihrem Schreiben an die Rentenversicherung deutlich, dass bei dem Mitglied weiterhin eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vorliegt – und daher die Reha-Leistungen erforderlich sind. Von der Rentenversicherung vorgeschlagene ambulante Möglichkeiten habe er bereits ausgeschöpft, ohne dauerhaften Erfolg.
Erfolgreicher Widerspruch: Fünf Wochen Reha bewilligt
Dann ging es plötzlich ganz schnell. Zwei Wochen nach dem Widerspruch schickte die Rentenversicherung einen Abhilfebescheid. Marcel C. kann nun im Dezember seine fünfwöchige Reha antreten. „Ich bin froh, dass der VdK das so schnell klären konnte“
, sagt der 54-Jährige zufrieden.


