
Erfolg für Mitglied mit fetalem Alkoholsyndrom
Tim Puffler dachte lange, er sei selbst schuld, dass er sein Leben nicht in den Griff bekommt. Dann wurde das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) festgestellt. Der VdK NRW erstritt vor dem Sozialgericht eine Behandlung in einem Kurzentrum.

Was ist das fetale Alkoholsyndrom?
Früher war Monika Reidegeld wegen des impulsiven Verhaltens ihres Adoptivsohns Tim oft verzweifelt. Nachdem bei ihm im Alter von 32 Jahren das fetale Alkoholsyndrom (FAS) festgestellt wurde, konnte sie sich viele der Probleme erklären. Heute leisten sie gemeinsam Aufklärungsarbeit über das FAS und werden zu Diskussionen eingeladen.
Das FAS ist eine Behinderung, die durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft verursacht wird. „Selbst das ominöse Gläschen kann lebenslange Hirnschäden verursachen“
, sagt Reidegeld. Betroffene haben Probleme, strukturiert zu handeln. „Tim ist zudem vergesslich und oft unkonzentriert. Er ist schnell gereizt, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert.“
Verdachtsmomente und endlich eine Diagnose
Reidegeld adoptierte den Jungen, als er ein Jahr war. Als Tim zwei Jahre alt war, äußerte ein Arzt in der Kinderklinik den Verdacht, dass er am FAS leidet und verordnete eine Frühförderung. „Ich habe allerdings nicht gewusst, wie ich mit diesem Verdacht weiter umgehen soll“
, sagt die Mutter.
Später hat Tim mit viel Unterstützung den Realschulabschluss geschafft. „Solange er zur Schule ging, lief alles einigermaßen normal“
, erinnert sich die 74-Jährige. Doch dann brach die Tagesstruktur weg. Tim verbrachte viel Zeit zu Hause und geriet durch seine Beeinflussbarkeit unwissentlich in einen Autodiebstahl, ohne die Folgen zu überblicken. „Ich machte mir große Vorwürfe und dachte, ich hätte als Mutter versagt.“
Nachdem ihr Sohn straffällig geworden war, empfahl eine Ärztin des Gesundheitsamts eine Untersuchung, um dem früheren Verdacht von FAS nachzugehen. Die Diagnose, die ein spezialisierter Facharzt an der Berliner Charité stellte, war dann eindeutig.
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Nach VdK-Antrag: Krankenkasse stimmt Kostenübernahme zu
Tim sollte einen besseren Umgang mit seiner Behinderung erlernen. Deshalb beantragte Reidegeld die Übernahme der Kosten für eine stationäre dreiwöchige Vorsorgemaßnahme. Als anerkannte Fachklinik, die auf Menschen mit FAS ausgerichtet ist, schlug sie das Soziale Genesungswerk Pelzerhaken an der Ostsee vor.
Doch die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und wies auch den Widerspruch zurück. Sie riet stattdessen zu einer Ernährungsberatung in Wohnortnähe, Reha-Training und dem Erlernen von Entspannungstechniken. Reidegeld kontaktierte den VdK, da Tim wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, ambulante Maßnahmen durchzuhalten.
Externer Link:VdK-Juristin Elahe Jafari-Neshat stellte daraufhin beim Sozialgericht Gelsenkirchen Antrag auf Kostenübernahme für den Aufenthalt. Es komme nur die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung infrage. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien bereits ausgeschöpft, so Jafari-Neshat. Sie regte bei Gericht die Einholung von Befunden und ein neues medizinisches Gutachten an.
Der Medizinische Dienst kam daraufhin zu dem Ergebnis, dass eine stationäre Vorsorge zur Vermeidung zunehmender Pflegebedürftigkeit und zum Erhalt der Selbstständigkeit notwendig ist.
Schließlich lenkte die Krankenkasse ein und stimmte der Kostenübernahme für die dreiwöchige Vorsorge in der gewünschten Einrichtung zu. Mutter und Sohn fiel ein Stein vom Herzen. „Wir sind Frau Jafari-Neshat vom VdK für die kompetente und vertrauensvolle Betreuung sehr dankbar“
, sagt Monika Reidegeld.
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