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Neue Heizung: Was kommt auf mich zu?

Von: Robert Manu

Wenn die alte Öl- oder Gasanlage den Geist aufgibt, stehen Hausbesitzerinnen und -besitzer vor der Frage: Was soll rein — und was kann ich mir leisten? Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll dafür neue Rahmenbedingungen schaffen.

Eine Hand setzt Holzwürfel mit Wörtern zusammen, sie bilden die Worte "Wärme-Pumpe" und "Gas-Heizung"
© Frank H. – stock.adobe.com

Gasheizung vs. Wärmepumpe

Eine neue Gasheizung mag heute günstiger wirken. Aber die laufenden Kosten können sich über die Jahre erheblich erhöhen. Der CO2-Preis steigt jedes Jahr. Hinzu kommen wachsende Netzentgelte: Je mehr Menschen aus dem Gasnetz aussteigen, desto teurer wird es für die verbleibenden Nutzerinnen und Nutzer. 

Berechnungen des Fraunhofer-Instituts zeigen, dass der Einbau einer Gasheizung gegenüber einer Wärmepumpe bis 2045 Mehrkosten von bis zu 24.000 Euro bedeuten kann. Der Bundestag befasst sich derzeit mit dem GModG. Die geplanten Änderungen lassen erahnen, wohin die Reise geht.

Drei Beispiele

Rentnerin Hannelore ist 72 Jahre alt und wohnt in einem Einfamilienhaus auf dem Land. Ihre 25 Jahre alte Gasheizung muss bald ersetzt werden. Eine Wärmepumpe wäre klimafreundlicher und langfristig günstiger, aber die Anschaffungskosten betragen schnell 20.000 bis 25.000 Euro. Hannelore hat keine größeren Rücklagen, und die Bank lehnte einen Kredit ab, weil sie über 70 ist. Eine neue Gasheizung ist für sie die einzige bezahlbare Option. Hannelore könnte die Förderung für eine Wärmepumpe nutzen. Jedoch muss sie die Sanierungsarbeiten erst durchführen lassen und selbst finanzieren.

Familie Özdemir lebt in einem Vier-Personen-Haushalt in einer Mietwohnung in einer Großstadt. Die Familie zahlt die Nebenkosten selbst, hat aber keinen Einfluss darauf, welche Heizung der Vermieter einbaut. Entscheidet sich der Vermieter für eine neue Gasheizung, weil die Anschaffung günstiger ist, trägt die Familie die steigenden Heizkosten: Steigende CO2-Preise, wachsende Netzentgelte und teure Biogastarife findet Familie Özdemir dann auf ihrer Nebenkostenabrechnung. Und möglicherweise steigt zusätzlich die Kaltmiete, weil der Vermieter neben den Anschaffungskosten für die neue Gasheizung auch seinen eigenen Anteil der Heizkosten umlegt.

Der 55-jährige Thomas besitzt ein Häuschen in einer Kleinstadt, das er mit einer älteren Gasheizung beheizt. Er würde gerne auf eine Wärmepumpe umsteigen, ist aber unsicher wegen der Kosten, die auf ihn zukommen: Bisher war der Heizungsbetrieb verpflichtet, vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung zu beraten und auf Alternativen hinzuweisen. Diese Beratungspflicht soll nun entfallen.

Diese drei Beispiele zeigen dringenden Handlungsbedarf. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Förderung vor der Investition ausgezahlt wird. Eine Härtefallregelung sollte Menschen in besonderen Lebenslagen vollständig unterstützen: ältere Eigentümer ohne Kreditwürdigkeit, Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf. Außerdem ist eine kostenlose, unabhängige Beratung nötig.

Der VdK fordert, dass die durch Öl und Gas verursachten steigenden Heizkosten nicht über die Betriebskostenabrechnung oder höhere Mieten an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden dürfen.

Was jetzt zu tun ist

Wenn eine Heizung in den nächsten Jahren das Ende ihrer Laufzeit erreicht, empfiehlt der Sozialverband VdK eine frühzeitige Planung. Dabei sollte geprüft werden, welche aktuellen Förderprogramme der Externer Link:Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Externer Link:Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung stehen, da sich die Konditionen verändern können. 

Wärmepumpen werden derzeit noch vergleichsweise gut gefördert. Auch kostenlose Beratungsangebote, etwa bei der Externer Link:Verbraucherzentrale, können genutzt werden. Zudem ist es sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen und die langfristigen Betriebskosten in die Bewertung einzubeziehen.

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