
Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit anerkannt: Mitglied erhält 84.400 Euro
Ein Schweißer, der 2016 an Kehlkopfkrebs erkrankt war, hat mit Hilfe des Sozialverbands VdK eine Anerkennung als Berufserkrankung erstritten.

Jahreslanger Rechtsstreit durch alle Instanzen
Nach einem langen Gerichtsverfahren mit Unterstützung verschiedener Rechtsabteilungen des VdK steht nun fest: Die Unfallkasse muss ihm 72.474,72 Euro sowie Zinsen in Höhe von 11.929,90 Euro zahlen.
Rund 27 Jahre hatte der Kläger als Schweißer im Rohrleitungs- und Behälterbau gearbeitet (wir hatten im Mai 2024 Externer Link:hier über den Fall berichtet). Dabei war er Belastungen durch Chrom, Nickel und Thorium ausgesetzt. Zudem rauchte er bis 2017 insgesamt 20 Jahre lang 15 bis 20 Zigaretten täglich. Im Juni 2016 wurde bei ihm ein Kehlkopfkarzinom diagnostiziert. Als die Berufsgenossenschaft es ablehnte, den Krebs als Berufskrankheit anzuerkennen, klagte der Mann. Damit begann ein jahrelanger Rechtsstreit durch die Instanzen.
VdK-Mitglied erhält eine Rente und eine hohe Nachzahlung
Erst im Frühjahr 2024 lenkte die Berufsgenossenschaft in der mündlichen Verhandlung am Bundessozialgericht ein. Danach hat es noch einmal rund ein Jahr gedauert, bis klar war, wie hoch die Ansprüche des Klägers gegenüber der Berufsgenossenschaft sind, die sich aus der Anerkennung als Berufskrankheit ergeben.
Das Ergebnis: Neben einer laufenden Rente, die dem 1970 geborenen Mann seit Juni 2025 gezahlt wird, erhält er eine Nachzahlung von 72.474,72 Euro. 8000 Euro dieser Summe hatte er bereits als Vorauszahlung erhalten. Zudem werden ihm Zinsen in Höhe von 11.929,90 Euro gezahlt.
Berufsgenossenschaft zieht Berufung zurück
Das VdK-Mitglied aus Süddeutschland ist erleichtert. „Das Verfahren war für mich über die Jahre emotional ein großes Auf und Ab. Am Ende wollte ich nur noch, dass es vorbei ist.“
Die Zeit sei sehr aufreibend gewesen. Am Anfang stand der Schock über die Diagnose. „Da ging es erst einmal nur ums nackte Überleben.“
Im Krankenhaus sei ihm vom Sozialdienst der VdK empfohlen worden, um ein Verfahren zur Anerkennung als Berufskrankheit einzuleiten. Er trat daraufhin dem VdK bei. Vor dem Sozialgericht hatte er zunächst Recht bekommen. Die Berufsgenossenschaft war verurteilt worden, das Kehlkopfkarzinom als Berufskrankheit anzuerkennen. Sie akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte Berufung ein. Mit Erfolg, denn das Landessozialgericht wies daraufhin die Klage des VdK-Mitglieds ab. Die Belastung durch Chrom sei nicht die wesentliche Ursache des Kehlkopfkarzinoms, urteilte das Gericht mit Hinweis auf die Belastungen durch das Rauchen.
Mitglied werden
Schließlich reichte der Kläger mit Unterstützung der Externer Link:Bundesrechtsabteilung des VdK beim Bundessozialgericht (BSGkurz fürBundessozialgericht) Revision dagegen ein. Zu einem Urteil kam es allerdings nicht, weil die Berufsgenossenschaft ihre Berufung gegen das ursprüngliche Urteil des Sozialgerichts zurückzog und die Berufskrankheit anerkannte.
Das Mitglied war über die Jahre zunächst vom Externer Link:VdK-Landesverband Baden-Württemberg rechtlich betreut worden, später vertrat die Bundesrechtsabteilung des VdK ihn vor dem Bundessozialgericht. Für die langjährige Unterstützung ist er dem VdK dankbar: „Ohne die große Hilfe des VdK hätte ich dieses Ziel niemals erreicht.“