Kategorie Erfolgsgeschichte Gesundheit Hilfsmittel

Kompressionsgerät erstritten: Kasse lenkt erst ein, als der VdK klagt

Von: Jörg Ciszewski

Die Krankenkasse verweigert Ursula Diller mehrfach ein Kompressionsgerät, mit dem sie ihre Erkrankung der Lymphgefäße auch zu Hause behandeln kann. Erst als der VdK NRW vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung klagt, wendet sich das Blatt.

Eine Physiotherapeutin wendet einen speziellen Griff am Bein einer Patientin an und macht eine Lymphdrainage
Die manuelle Lymphdrainage, wie hier auf dem Symbolfoto, ist nicht immer ausreichend. Im vorliegenden Fall erstritt der VdK NRW ein Kompressionsgerät für die Patientin, damit sie die Behandlung zuhause selbst durchführen kann. © IMAGO / Panthermedia

Diagnose kombiniertes Lipo-/Lymphödemsyndrom

Ursula Dillers Leidensgeschichte begann 2019 im Ägypten-Urlaub. Die heute 54-Jährige rutschte aus, als sie vom Schnorcheln zurückkam. Im linken Knie riss ein Kreuzband. Im darauffolgenden Jahr riss sie sich auch im rechten Knie das Kreuzband, als sie im Badezimmer zu Fall kam, und musste am Sprunggelenk operiert werden. Dabei stellte der Arzt unterhalb des Knies eine Schwellung fest.

Die Untersuchung ergab, dass sich nach den Unfällen in beiden Beinen Fettgewebe vermehrt und darin Wasser eingelagert hatte. Die Fachärzte einer Gefäßpraxis diagnostizierten bei ihr ein kombiniertes Lipo-/Lymphödemsyndrom. Infolge einer Fettverteilungsstörung waren die Lymphgefäße so stark beeinträchtigt, dass die Lymphflüssigkeit im Körper nicht mehr abfließen konnte.

Zur Behandlung empfahl die Praxis eine Entstauungstherapie, bei der die Beine mit einem Kompressionsgerät massiert werden, um die angestaute Lymphflüssigkeit abzutransportieren. Der sogenannte Lymphomat funktioniert, indem eine Hosenmanschette bestehend aus mehreren Luftkammern angelegt wird, und schließlich durch Zufuhr von Luftdruck die Flüssigkeit in den Beinen abfließen kann.

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Klage beim Sozialgericht eingereicht

Doch die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten dafür zu übernehmen. Kompressionsgeräte dieser Art könnten nur als ergänzende Behandlungsmaßnahme zu regelmäßiger manueller Lymphdrainage und dem Tragen von Kompressionsstrümpfen bewilligt werden, schrieb sie. Eine manuelle Lymphdrainage habe jedoch nur einmal und eine Versorgung mit Kompressionsstrümpfen über einen längeren Zeitraum gar nicht stattgefunden, begründete die Krankenkasse die Ablehnung. Dillers Widerspruch blieb erfolglos.

Mehr als ein Jahr später unternahm sie auf Anraten der Ärzte und nach einer Beratung durch den VdK einen erneuten Versuch. Die Krankenkasse weigerte sich wieder, die Kosten für den Lymphomat zu übernehmen – obwohl das VdK-Mitglied mittlerweile nachweisen konnte, dass sie seit langer Zeit regelmäßig manuelle Lymphdrainagen erhielt und Kompressionsstrümpfe trägt.

Ihrem Widerspruch fügte Diller medizinische Gutachten bei, die bis zu dem Zeitpunkt nicht berücksichtigt worden waren. Die Krankenkasse blieb dennoch bei ihrer Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Versorgung mit dem Lymphomat nicht erfüllt sind.

Doch dieses Mal fand sich Diller mit der Ablehnung nicht ab und reichte mit dem VdK beim Sozialgericht Düsseldorf Klage ein.

Danach ging es plötzlich schnell. Die Krankenkasse erkannte offenbar, dass ihre Chancen vor Gericht gering sind und bewilligte die Kostenübernahme für das Gerät.

Seit September 2023 nutzt Ursula Diller nun den Lymphomat. „Es ist eine große Erleichterung. Das Gerät funktioniert richtig gut“, sagt sie. Fünfmal in der Woche kommt es zum Einsatz, an den beiden anderen Wochentagen macht sie Wassergymnastik oder erhält manuelle Lymphdrainage. „Das Laufen fällt mir dadurch wesentlich leichter als früher“, sagt sie. 
 

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