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BSG weist Klagen Transsexueller ab
Kassel (jur). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Mann-zu-Frau-Transsexuellen die Entfernung ihrer Barthaare nur durch Ärzte bezahlen. Kosmetiker beziehungsweise „Elektrologisten“ sind hierfür nicht zugelassen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in vier am Freitag, 18. Dezember 2020, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: B 1 KR 4/20 R und weitere).
Die Entfernung von Barthaaren kann überwiegend mit einer sogenannten Laserepilation erfolgen. Weil die Geräte weiße und graue Haare nicht gut erkennen, bleiben dies aber oft übrig. Durch eine „Nadelepilation“ dann die Haarwurzel einzeln mit Strom abgetötet werden. Dies ist als ärztliche Behandlung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Allerdings ist die Nadelepilation sehr zeitaufwendig und muss über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Praktisch gibt es daher keine Vertragsärzte, die diese Leistung anbieten. Die Klägerinnen hatten sich daher von auch als Heilpraktiker zugelassenen sogenannten Elektrologisten behandeln lassen. Die Kosten erreichten bis über zehntausend Euro. Die Krankenkassen wollten die Rechnungen jedoch nicht bezahlen.
Die Klagen hiergegen blieben ohne Erfolg. „Ein Systemversagen wegen einer sich hier aufdrängenden faktischen Versorgungslücke lässt den Arztvorbehalt als zwingende berufliche Mindestqualifikation nicht entfallen“, urteilte das BSG. Kosmetiker beziehungsweise Elektrologisten seien in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Heilmittelerbringer zugelassen.
Ein wenig Hoffnung machten die obersten Sozialrichter betroffenen Mann-zu-Frau-Transsexuellen aber doch. So sei es zulässig, wenn die „Nadelepilation als ärztliche Leistung unter unselbstständiger Mithilfe von Elektrologisten/Kosmetikern erbracht wird“. Zudem könnten Betroffene auch eine Privatarztpraxis aufsuchen. Wegen des „sich hier aufdrängenden vertragsärztlichen Systemversagens“ müssten die gesetzlichen Kassen diese Kosten dann wohl erstatten.
ENDE mwo/fle
Schlagworte Trans | Transgender
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
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