14. Januar 2004
Musterklagen

Beitragserhöhungen für Betriebsrentner und Bezieher von anderen Versorgungsbezügen

Zum 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen - unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind - auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten.

Für Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bedeutet dies neben den massiven Leistungseinschränkungen eine Verdoppelung des Beitragssatzes für die Bemessung von Beiträgen auf Versorgungsbezüge.

Diese erhebliche Erhöhung trifft ebenso freiwillig versicherte Ruheständler, die vor dem 1. Januar 1993 bereits das 65. Lebensjahr vollendet hatten und aufgrund einer Übergangsvorschrift bisher auch nur den halben Beitragssatz zahlen mussten. Ebenso neu ist, dass auch bei bestehenden Direktversicherungsverträgen alle nach dem 1. Januar ausgezahlten Kapitalabfindungen beitragspflichtig sind.

Bei den Ruheständlern führt dies zu empfindlichen Einbußen; in vielen Fällen von 100 Euro im Monat und mehr. Dementsprechend häufen sich bei den Sozialverband VdK-Geschäftstellen die Beschwerden über dieses "schamlose Abkassieren" . Die Menschen fühlen sich von der Regierung überrumpelt, ungerecht behandelt und um ihr verdientes Alterseinkommen betrogen. Sie wollen sich deshalb zur Wehr setzen und lassen sich von der Aussicht auf langwierige und im Ausgang ungewisse Klageverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht nicht entmutigen.

Nicht betroffen sind Rentner, die nur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Versorgungsbezüge beziehen. Ebenso gelten die Verschlechterungen nicht für Personen, die nicht in der gesetzlichen, sondern in der privaten Krankenversicherung voll versichert sind. Nicht betroffen sind auch Rentner mit einer privat abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherung.

  • Was sind Versorgungsbezüge?
    Versorgungsbezüge sind nach der Definition in § 229 SGB V der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge), soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. | weiter
  • Die Neuregelung
    Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz), das zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, sieht "als Maßnahme zur Neuordnung der Finanzierung" vor, dass Versorgungsbezüge von Rentnerinnen und Rentnern künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt werden sollen. | weiter
  • Politische und rechtliche Einschätzung
    Es ist erklärter Wille von Regierung und Union, die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenversicherung durch die beitragsmäßige Schlechterstellung von pflichtversicherten Rentnern mit Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen und die neu eingeführte Beitragsbelastung bei Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zu verbessern. | weiter
  • Was hat der VdK unternommen?
    Seit Anfang 2004 stellte der VdK auf seinen Internetseiten Musterwidersprüche und umfangreiche Informationen zum rechtlichen Hintergrund, zu verschiedenen Fallgruppen und dem Fortgang und Ausgang der Musterstreitverfahren zur Verfügung. | weiter

Schlagworte Krankenkassenbeiträge | Betriebsrente | Musterstreitverfahren | Musterklage | Bundesverfassungsgericht | Verfassungsbeschwerde

VdK-Rechtsberatung

Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.

Mitgliedschaft
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tablet, auf welchem die Beitrittserklärung zum VdK geöffnet ist.
Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. | weiter

VdK-TV: Wie funktioniert ein Sozialgericht?

Bericht eines ehrenamtlichen Richters über den Arbeitsplatz Sozialgericht und über die Abläufe einer Verhandlung.


VdK-TV: Kämpfen lohnt sich - wie der VdK einer Postpolio-Patientin hilft (UT)

Renate Poisel aus Weiden in der Oberpfalz, stark beeinträchtigt durch die Folgen einer Kinderlähmung, musste sich nahezu alle Hilfsmittel mit Hilfe des Sozialverbandes VdK erstreiten.


Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.