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Zum 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen - unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind - auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten.
Für Versicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bedeutet dies neben den massiven Leistungseinschränkungen eine Verdoppelung des Beitragssatzes für die Bemessung von Beiträgen auf Versorgungsbezüge.
Diese erhebliche Erhöhung trifft ebenso freiwillig versicherte Ruheständler, die vor dem 1. Januar 1993 bereits das 65. Lebensjahr vollendet hatten und aufgrund einer Übergangsvorschrift bisher auch nur den halben Beitragssatz zahlen mussten. Ebenso neu ist, dass auch bei bestehenden Direktversicherungsverträgen alle nach dem 1. Januar ausgezahlten Kapitalabfindungen beitragspflichtig sind.
Bei den Ruheständlern führt dies zu empfindlichen Einbußen; in vielen Fällen von 100 Euro im Monat und mehr. Dementsprechend häufen sich bei den Sozialverband VdK-Geschäftstellen die Beschwerden über dieses "schamlose Abkassieren" . Die Menschen fühlen sich von der Regierung überrumpelt, ungerecht behandelt und um ihr verdientes Alterseinkommen betrogen. Sie wollen sich deshalb zur Wehr setzen und lassen sich von der Aussicht auf langwierige und im Ausgang ungewisse Klageverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht nicht entmutigen.
Nicht betroffen sind Rentner, die nur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Versorgungsbezüge beziehen. Ebenso gelten die Verschlechterungen nicht für Personen, die nicht in der gesetzlichen, sondern in der privaten Krankenversicherung voll versichert sind. Nicht betroffen sind auch Rentner mit einer privat abgeschlossenen Kapital-Lebensversicherung.
Schlagworte Krankenkassenbeiträge | Betriebsrente | Musterstreitverfahren | Musterklage | Bundesverfassungsgericht | Verfassungsbeschwerde
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
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