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Finanzielle Verbesserungen verzögern sich
Viele Betriebsrentner atmeten Anfang dieses Jahres auf: Durch die Einführung des Freibetrags für Krankenkassenbeiträge sollten vor allem all jene entlastet werden, die eine kleine Betriebsrente beziehen. Doch noch kommt bei den Menschen die kleine finanzielle Verbesserung nicht an. Das liegt daran, dass die technischen Systeme erst angepasst werden müssen.
Beim VdK meldeten sich viele Betriebsrentner, die wissen wollten: „Warum merke ich denn von dem neuen Freibetrag nichts?“ Der Freibetrag von 159,25 Euro gilt auf Versorgungsbezüge.
Das heißt, dass nur auf den Betrag, der darüber hinausgeht, Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden.
Doch wie es aussieht, müssen Betroffene noch länger darauf warten, bis sie die kleine Entlastung im Portemonnaie merken. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird in den 46 000 Zahlstellen intensiv an der Umsetzung des kurz vor Weihnachten verabschiedeten Gesetzes gearbeitet. Bei den Zahlstellen handelt es sich um die Kranken- und Versorgungskassen, die ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen konnten, um die Beiträge neu zu berechnen.
Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Neuregelung bei Bezug nur einer Betriebsrente zeitnah erfolgt. Davon sind etwa zwei Drittel betroffen. Doch bei Bezug mehrerer Betriebsrenten seien gesonderte Meldungen von der Krankenkasse an Zahlstellen – etwa Pensionskassen – nötig. Demnach könnte hiervon das weitere Drittel der Betriebsrentner betroffen sein.
Die zu viel gezahlten Beiträge werden automatisch und rückwirkend erstattet. Wann genau das sein wird, kann derzeit niemand auf den Monat genau sagen. Aussagen von einzelnen Krankenkassen reichen von Mitte dieses Jahres bis Ende 2020.
ikl
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