12. März 2020

Mit Grundsicherung die Rente aufstocken

Auf die Sozialleistung hätten weitaus mehr Menschen Anspruch – Wie und wo man sie beantragt und was dabei zu beachten ist

Das Bild zeigt Geldscheine
© Unsplash

Mehr als eine Million Rentner in Deutschland hätten Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Doch nur 566 000 Senioren haben sie tatsächlich beantragt. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Viele wissen nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht.

Hier gibt es wichtige Informationen rund um die Grundsicherung. Mit der Grundsicherung stockt der Staat Renten auf, die zu gering sind, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mehr als die Hälfte aller Anspruchsberechtigten verzichten auf die Antragstellung. Neben Unwissenheit fürchten viele, ihre Kinder müssten die staatliche Hilfe zurückerstatten.

Andere schämen sich, zum „Amt“ gehen zu müssen. Dabei wurde die Sicherungsleistung extra für Menschen geschaffen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Alle, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, in Deutschland leben und ein so niedriges Einkommen haben und ein so geringes Vermögen besitzen, dass sie damit ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Die Deutsche Rentenversicherung rät Menschen mit einem Einkommen von durchschnittlich weniger als 865 Euro im Monat, prüfen zu lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind. In Kommunen mit hohem Mietniveau lohnt sich die Prüfung auch bei einem höheren Einkommen. In die Berechnung werden allerdings auch die finanziellen Verhältnisse des Lebenspartners miteinbezogen. Wenn dieser ein zu hohes Einkommen hat, besteht unter Umständen kein Anspruch.

Für welchen Zeitraum wird die Grundsicherung bewilligt?

In der Regel wird der Antrag für ein Jahr bewilligt, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass sich am Einkommen des Antragstellers auch künftig nichts ändern wird, kann die Grundsicherung auch für länger als ein Jahr bewilligt werden.

Wo wird die Leistung beantragt?

Für die Antragstellung ist das Sozialamt vor Ort zuständig. Die Träger der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, Versicherte über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren, sowie die Anträge entgegenzunehmen und an die zuständigen Sozialämter weiterzuleiten.

Welche Angaben sind Pflicht?

Der Antragsteller muss Angaben über seine persönlichen Verhältnisse machen. Zum Beispiel hat er die Pflicht, offenzulegen, mit wem er zusammenlebt, wie hoch sein Einkommen ist und welche Geld- und Sachwerte er besitzt. Dazu zählen Immobilien, Autos und Schmuck.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?

Benötigt werden ein gültiger Personalausweis, der Rentenbescheid, alle weiteren Einkommens- und
Vermögensnachweise, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag, ein Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung und natürlich der Antrag auf die Grundsicherung.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet. Der Regelsatz ist für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper pflege und Strom vorgesehen. Die Pauschale beträgt 2020 für einen Alleinstehenden 432 Euro pro Monat, für Paare 389 Euro pro Person. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die Höhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung.

Muss ich meine gesamten Ersparnisse aufgebraucht haben?

Nein. Der Staat gewährt ein Schonvermögen von 5000 Euro, allerdings zählen auch Sachwerte wie beispielsweise ein Auto dazu.

Kann das Sozialamt verlangen, dass ich aus meiner Wohnung ausziehen muss?

Nein. Das Sozialamt übernimmt die Mietkosten jedoch nur bis zu einer bestimmten, „angemessenen“ Größe. Diese beträgt für eine Person 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer. Übrigens: Wer eine angemessene Eigentumswohnung besitzt und darin wohnt, muss diese nicht verkaufen.

Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Kann ich zusätzlich Grundsicherung beantragen?

Auch Erwerbsminderungsrentner können anspruchsberechtigt sein. Hier ist es sinnvoll, sich individuell beraten zu lassen.

Mein Antrag wurde bewilligt. Können meine Kinder finanziell zur Verantwortung gezogen werden?

Kinder sind nur dann zahlungspflichtig, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 100 000 Euro pro Jahr haben. Das trifft aber nur auf einen Bruchteil der Steuerzahler zu.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich Widerspruch einlegen?

Ja. Für einen Widerspruch hat man einen Monat Zeit. Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei allen Fragen rund um die Grundsicherung, bei der Antragstellung und gegebenenfalls bei einem Widerspruch. Betroffene wenden sich an ihre zuständige Geschäftsstelle.

Annette Liebmann

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Erwerbsminderungsrente – Antrag mit langem Atem

Mehr als 42 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden im vergangenen Jahr abgelehnt. Wie kann ich dem vorbeugen? Wie hilft mir mein Sozialverband VdK bei Antragstellung und bei einem Widerspruch? Antworten vom Experten und eine Ermutigung: Immerhin fast zwei Millionen Menschen in Deutschland bekommen die Erwerbsminderungsrente!

Zu wenig Rente?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.