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Der Grundrentenzuschlag wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Bis Ende 2022 kann es laut der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dauern, bis Rentnerinnen und Rentner ihre Bescheide dazu erhalten haben.
Der Grundrentenzuschlag ist zu Anfang 2021 in Kraft getreten. Bis Ende des Jahres soll bei allen inländischen Rentnerinnen und Rentnern der Grundrentenzuschlag geklärt sein und im positiven Fall ein Rentenbescheid zugestellt werden. Bei Rentenempfängerinnen und -empfängern im Ausland hängt es von den dortigen Finanzbehörden ab, da diese für die Einkommensprüfung verantwortlich sind. Die Beträge, auf die ab dem 1. Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt. Die DRV hatte mit dem Versand der Bescheide für Neurentnerinnen und -rentner im Sommer 2021 begonnen, danach folgten Rentnerinnen und Rentner, die Sozialleistungen beziehen, und alle Bestandsrentnerinnen und -rentner.
Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rente für Menschen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen und ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten. Die Rentenversicherung rechnet im Schnitt mit einem Zuschlag von monatlich 75 Euro.
Bei Fragen rund um die Grundrente können sich VdK-Mitglieder an ihre Geschäftsstelle wenden: Die Mitarbeitenden können bei der Beratung zu allen Rentenangelegenheiten unterstützen. Auf der VdK-Webseite gibt es eine Seite mit Fragen und Antworten rund um den Grundrentenzuschlag.
juf
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