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Ab 2019 sollen Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben zusätzlichen Rentenpunkt angerechnet bekommen. Das ist eine Verbesserung, aber leider ist dadurch immer noch keine vollständige Gleichstellung bei der Mütterrente erreicht.
Der Sozialverband VdK will Gerechtigkeit für alle Mütter und Väter und fordert: „Alle müssen für ihre Erziehungsleistung drei Rentenpunkte erhalten, unabhängig davon, wann ihr Kind geboren ist.“ Das ist ganz im Sinne der vielen VdK-Mitglieder, die Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren sind.
Die Forderung des VdK wird von vielen betroffenen Müttern und Vätern, die sich in den vergangenen Wochen an den VdK gewandt haben, geteilt. „Ich freue mich, dass der VdK bei der Mütterrente am Ball bleibt und uns Mütter nicht vergisst“, schreibt Hiltrud Reinstädtler aus Koblenz. Hannelore Heiden aus Hessen ergänzt: „Bitte kämpfen Sie für uns und für die Gerechtigkeit.“ Und Meta Prowasnik aus Baden-Württemberg schreibt: „Bei Müttern darf nicht gespart werden.“
Auch wenn der ursprüngliche Plan, dass drei Rentenpunkte pro Kind nur jene Mütter bekommen sollen, die drei oder mehr Kinder vor 1992 geboren beziehungsweise erzogen haben, auf Druck des VdK abgewendet werden konnte, ist die grundlegende Ungerechtigkeit in der Mütterrente noch nicht vom Tisch. „Ich empfinde es als eine Geringschätzung meiner Leistungen als Mutter“, so Karola Kister aus Rheinland-Pfalz. Die 68-Jährige hat ihre Tochter allein großgezogen und musste in den 1970er-Jahren mit vielen Vorurteilen gegenüber alleinerziehenden Müttern kämpfen. „Es war ja schon schwer, eine Wohnung zu bekommen“, erinnert sich das VdK-Mitglied.
Als ihre Tochter ein Jahr alt war, ging Karola Kister wieder arbeiten. „Ohne die Hilfe einer Nachbarin hätte ich nicht beides geschafft, Beruf und Kindererziehung“, so die ehemalige Verwaltungsangestellte. Karola Kister kennt viele Frauen in ihrem Alter, die nicht arbeiten konnten, weil sie keine Betreuung für ihr Kind hatten, und jetzt im Alter mit einer Mini-Rente auskommen müssen. „Das ist eine nachträgliche Strafe dafür, dass wir Mütter sind“, resümiert die Rheinland-Pfälzerin.
Brigitte Heß aus Nordrhein-Westfalen ist froh, dass sie als junge Frau Vollzeit arbeiten konnte, obwohl sie zwei Kinder erzogen hat. „Mein Mann war Bäcker und hat überwiegend nachts gearbeitet, das war mein Glück“, sagt die 74-Jährige. Den meisten Frauen sei nichts anderes übrig geblieben, als viele Jahre wegen der Kinder aus dem Beruf auszusteigen. Das war auch bei Angelika Nocke aus Niedersachsen so. Ihr Ehemann Heinz ärgert sich: „Heute fehlen meiner Frau diese zehn Jahre bei den Rentenpunkten.“
„Die Politik spielt die Generationen gegeneinander aus“, sagt Eva Bölke aus Bayern. Frauen ihres Alters mussten zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern. Heutzutage könnten junge Frauen beides: arbeiten und Kinder erziehen. „Ich bin froh, dass es meiner Tochter heute besser geht als mir“, so das 65-jährige VdK-Mitglied.
Anders als im Westen Deutschlands war die Kinderbetreuung in den östlichen Bundesländern gesichert. Davon profitieren heute viele Rentnerinnen. Aber auch sie solidarisieren sich mit anderen Müttern. So wie Jutta Meisner aus Sachsen, die sagt: „Es geht um Gerechtigkeit für alle Mütter.“
Erst haben sie Kinder erzogen, dann Eltern und Schwiegereltern gepflegt – viele Frauen sind für die Familie da und leisten wichtige Arbeit, müssen ihre berufliche Tätigkeit deshalb immer wieder unterbrechen. Der Lohn für ihre Aufopferung: weniger Rentenpunkte und eine kleine Rente. Dieses Schicksal steht auch Manuela Steffen aus Nordrhein-Westfalen bevor. Ihr Ehemann Peter erzählt: „Die Erziehung unserer drei Söhne und Pflege von Eltern und Schwiegereltern wechselten sich ab.“ Seine Frau habe deshalb 30 Jahre nicht arbeiten können. Bisher habe sie nicht einmal die Wartezeit für die Rente geschafft.
Der Sozialverband VdK sieht einen großen Nachteil darin, dass die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet wird. „Menschen, die im Alter am Rande des Existenzminimums leben, profitieren nicht von der Mütterrente“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Hier müsse ein Freibetrag für Leistungen der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung eingeführt werden, wie es ihn schon bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gibt.
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ikl
Schlagworte Mütterrente | Rentenpunkte
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