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Das vorgestellte Gesetz einer schrittweisen Ost-West-Angleichung bei den Renten bis 2025 schafft nach Ansicht des Sozialverbands VdK neue Ungerechtigkeiten. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher fordert deshalb eine Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen.
Die Wiedervereinigung ist längst gesamtdeutsche Geschichte. Eine Grenze wurde bisher aber immer noch zwischen Ost und West bei der Rentenberechnung und den jährlichen Rentenanpassungen gezogen. Die Ost-West-Angleichung des Rentenrechts soll nun mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vollzogen werden. Derzeit entspricht ein Rentenpunkt Ost 28,66 Euro, ein Rentenpunkt West aber 30,45 Euro. Gleichzeitig werden Ost-Löhne, die durchschnittlich bis heute niedriger sind als im Westen, für die Rentenberechnung des einzelnen Versicherten höher bewertet, um diesen Nachteil auszugleichen.
Nach dem neuen Gesetz soll in Ost und West für ab dem Jahr 2025 erworbene Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ein einheitliches Recht gelten. Dafür soll ab Juli 2018 der aktuelle Rentenwert Ost in sieben Schritten an den Rentenwert West herangeführt werden, parallel mit einer schrittweisen Reduzierung der Höherbewertung der Ost-Löhne.
Grundsätzlich begrüßt der Sozialverband VdK, dass endlich die Renteneinheit in Angriff genommen wird. Den Plan dafür sieht VdK-Präsidentin Ulrike Mascher aber kritisch: „Die Rentenanpassung wird insgesamt 15,7 Milliarden Euro kosten, davon werden aus Steuermitteln maximal zwei Milliarden finanziert, und das erst ab 2022. Den allergrößten Teil müssen die Beitragszahler der Rentenversicherung, also Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner, bezahlen. Mit dieser Finanzierung werden neue Ungerechtigkeiten und Konfliktpotenziale geschaffen. Die Verwirklichung der deutschen Einheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deshalb komplett aus Steuermitteln finanziert werden.“
Zudem warnt Mascher davor, dass in Ostdeutschland für viele der heute Erwerbstätigen niedrigere Renten und eine größere Gefahr der Altersarmut zu erwarten sind, wenn die Höherbewertung der Ost-Löhne wegfällt. Der Sozialverband VdK fordert als begleitende Maßnahme eine Wiedereinführung der Rente nach Mindesteinkommen. „Auch damit werden niedrige Einkommen für die Rente höher bewertet – aber unabhängig davon, in welchem Bundesland das Geld verdient wurde. Damit würde ein gesamtdeutscher sozialer Ausgleich im Rentenrecht geschaffen. Denn auch in Westdeutschland gibt es viele Landstriche, wo die Löhne niedrig sind“, erklärt die VdK-Präsidentin.
bsc
Schlagworte Rente | Rentenversicherung | Ostdeutschland | Westdeutschland | Rentenpunkt | Rentenangleichung
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