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Die Qualität der Pflege, der Personalschlüssel und die medizinische Versorgung sind wichtige Kriterien
Jemanden in ein Pflegeheim zu geben, ist ein schwerer Schritt, der oft mit großen Zweifeln verbunden ist – schließlich will man die Person gut versorgt wissen. Die VdK-ZEITUNG gibt Tipps, woran sich ein gutes Pflegeheim erkennen lässt, und was man tun kann, wenn es Probleme mit der Pflege gibt.
Am wichtigsten ist die Qualität der Pflege. Diese lässt sich am Leitbild der Einrichtung, an der ärztlichen Betreuung sowie an der Personalausstattung erkennen: Wie viele Pflegekräfte gibt es für wie viele Pflegebedürftige? Wie viele sind examinierte Fachkräfte? Werden die Pflegebedürftigen zu Eigenständigkeit und Bewegung animiert? Weitere Kriterien sind der Umgangston und die Atmosphäre in der Einrichtung. Ein gutes Heim bietet außerdem Freizeitaktivitäten und Gemeinschaftsveranstaltungen an und hat ein funktionierendes Beschwerdemanagement.
Orientierung bietet der Pflegelotse des Verbands der Ersatzkassen (vdek) www.pflegelotse.de. Es ist zudem hilfreich, sich umzuhören und mehrere Personen zu fragen: etwa die Mitarbeiter einer unabhängigen Pflegeberatungsstelle, die Nachbarn, vielleicht auch den Friseur vor Ort oder die Heimbewohner. Darüber hinaus sollte man die Möglichkeit nutzen, das Heim zu besichtigen. Am besten sieht man sich möglichst viele Einrichtungen an und vergleicht sie miteinander.
Pflegebedürftige bezahlen im Schnitt einen Eigenanteil von monatlich 2068 Euro (Stand Januar 2021). Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen auf rund 2460 Euro kommt, sind es in Sachsen nur 1465 Euro. Der Eigenanteil setzt sich wie folgt zusammen: Neben den Kosten für Pflege und Betreuung, die zum Teil von den Pflegekassen übernommen werden, bezahlt die oder der Pflegebedürftige Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, eine Ausbildungsumlage sowie gegebenenfalls Kosten für Zusatz- und Sonderleistungen.
Reichen Rente, monatliches Einkommen sowie Ersparnisse nicht aus, springt der Sozialhilfeträger ein. Er bezahlt die Differenz zum benötigten Betrag sowie ein kleines Taschengeld. Die oder der Pflegebedürftige hat zudem Anspruch auf ein Schonvermögen in Höhe von 5000 Euro. Kinder müssen seit 2020 für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100 000 Euro haben.
Die Heimaufsichtsbehörden begutachten und beraten Pflegeeinrichtungen im Sinne des Heimgesetzes. Je nach Bundesland tragen sie verschiedene Namen und sind unterschiedlich organisiert. Auch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) kontrollieren. An sie können festgestellte Mängel gemeldet werden. Der MDK prüft dann die beanstandeten Missstände vor Ort und stellt eine Frist, um diese zu beseitigen. Informell wird die Qualität der Pflege durch die Angehörigenbesuche kontrolliert, durch den Heimbeirat sowie durch Ehrenamtliche, die sich um die Bewohner kümmern.
Zunächst bietet es sich an, das Gespräch mit der Stationsleitung zu suchen. Dabei empfiehlt es sich, sachlich zu bleiben und den Beteiligten keine Vorwürfe zu machen. Sollte das keinen Erfolg zeigen, kann man sich an die Heimleitung wenden, im Idealfall zusammen mit dem Heimbeirat. Vielleicht ist ihr das Problem ja bereits bekannt. Dann wäre ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten eine gute und oft wirksame Lösung. Generell ist es ratsam, alle Mängel detailliert zu dokumentieren (Datum, Vorfall, Beschreibung, Zeugen, eventuell Fotos). Beschlüsse, die mit der Heimleitung getroffen wurden, sollten ebenfalls festgehalten werden. Waren alle oben genannten Versuche erfolglos, kann man sich an die Heimaufsicht und den MDK wenden. Sollte das auch keine Besserung bringen, bleibt als letzter Ausweg die Kündigung des Heimvertrags.
Annette Liebmann
Schlagworte Pflegeheim | MDK | Pflegeheimkosten | Tipps | Pflegebedürftige
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