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Der Sozialverband VdK kritisiert die vom Bundeskabinett verabschiedete Pflegereform (Anmerkung der Redaktion: Am 27.4.2023, nach Redaktionsschluss, wurde der Entwurf im Bundestag debattiert). Hauptkritikpunkte sind der Wegfall des Entlastungsbudgets und die unverhältnismäßig starke Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge für Rentnerinnen und Rentner, die kinderlos sind oder mehrere Kinder über 25 Jahren haben.
Nach Plänen der Bundesregierung soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigen. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag (bisher 3,4 Prozent). Eltern mit einem Kind zahlen zukünftig 0,35 Prozentpunkte mehr, also 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens.
Ab zwei Kindern bis zum fünften Kind wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt. Die geplanten Erhöhungen bedeuten vor allen für viele Rentnerinnen und Rentner, deren Kinder älter als 25 Jahre sind, eine deutliche Mehrbelastung.
VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu: „Fast die Hälfte der pflegebedürftigen Rentnerinnen und Rentner werden von ihren Kindern gepflegt, das belegt unsere VdK-Pflegestudie. Die pflegebedürftigen Eltern profitieren lebenslang von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine sehr große Chance, zu Hause gepflegt zu werden. Gerade sie sollten nicht höhere Beiträge zahlen müssen.“
Wenn hier keine Änderung des Kabinettsbeschluss mehr erzielt werden kann, dann sollte die Ungerechtigkeit behoben werden, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Pflegeversicherungsbeitrag allein bezahlen müssen, so die Vorstellung des VdK. Er behält sich außerdem vor, gegen die mit dem Gesetz verbundenen Ungleichbehandlungen zu klagen.
Weiterer Eckpunkt dieser Pflegereform ist die zweistufige Erhöhung des Pflegegelds: Zum Jahresanfang 2024 und 2025 wird das Pflegegeld, das bisher je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat liegt, um jeweils fünf Prozent angepasst.
Anfang 2025 folgen alle weiteren Leistungen der Pflegeversicherung, ab 2028 soll es dann eine regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung geben, so heißt es in den Kabinettsbeschlüssen. Der VdK hatte schon angemahnt, dass die geplanten Erhöhungen angesichts der hohen Inflationsraten „vorne und hinten nicht reichen“. Auch weitere Einzelheiten der bisherigen Beschlüsse des Bundeskabinetts sieht der VdK als sehr kritisch an.
Als „Ohrfeige für alle Nächstenpflegenden“ wertet VdK-Präsidentin Bentele, dass das geplante Entlastungsbudget nicht kommen soll. Das Bundesgesundheitsministerium hatte hier ursprünglich geplant, dass die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt und damit flexibel und mit weniger Bürokratie von den Betroffenen abgerufen werden können.
Bentele sagt: „Die pflegenden Angehörigen sind es, die die Pflege in Deutschland am Laufen halten. Gerade sie brauchen dringend eine Entbürokratisierung und individuell wählbare Entlastungsmöglichkeiten.“
Julia Frediani
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Schlagworte Pflegereform | Pflegegesetz | Nächstenpflege
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