28. September 2020

Menschen mit Behinderung zahlen bald weniger Steuern

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Behinderten-Pauschbetrag zu verdoppeln. Damit erfüllt sie endlich eine Forderung des VdK. Die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2021. Um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen, sollte jeder in seinem Bescheid vom Versorgungsamt oder auf seinem Schwerbehindertenausweis nachschauen, ob er noch gültig ist.

© Unsplash

Ob Mobilität, Betreuung oder höherer Wäschebedarf – Menschen mit Behinderung haben oft zusätzliche Kosten. Diese können sich leicht auf mehrere Hundert Euro im Jahr summieren. Für einen Ausgleich sorgt der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag. Von der Erhöhung profitieren behinderte Steuerpflichtige erstmals, wenn sie im Jahr 2022 ihre Steuererklärung für 2021 abgeben.

Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Mit einem GdB von 50 kann ein schwerbehinderter Mensch künftig 1140 Euro geltend machen, derzeit sind es 570 Euro. Für hilflose und blinde Menschen mit Merkzeichen „H“ beziehungsweise „Bl“ erhöht er sich von 3700 Euro auf 7400 Euro. Neu ist, dass auch Menschen mit einem GdB von 20 von einem Pauschbetrag profitieren: Er liegt bei 384 Euro. Wer einen GdB unter 50 hat, muss keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen. Damit wird es einfacher, Steuern zu sparen.

Liegen die tatsächlichen Kosten nach Abzug eines Eigenanteils weit über dem Pauschbetrag, lohnt es sich, eine Einzelabrechnung zu prüfen. Diese können behinderte Steuerpflichtige beim Finanzamt beantragen und zahlen so noch weniger Steuern.

Der Einzelnachweis bei den behinderungsbedingten Fahrtkosten wird durch zwei neue Pauschbeträge ersetzt: Für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder von mindestens 70 und Merkzeichen „G“ sind es 900 Euro. Mit Merkzeichen „aG“ und „H“ sind es 4500 Euro.

Der VdK darf bei Fragen zur Steuer nicht beraten. Bei allen Fragen rund um die Schwerbehinderung helfen die VdK-Geschäftsstellen gern weiter.

Aktuell - 28.09.2020

Noch nicht im Referentenentwurf enthalten waren die nun im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen beim Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs 6 EStG). Danach soll:

  • die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrages auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums "hilflos" bei der zu pflegenden Person möglich sein,
  • der Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht werden (von 924 EUR auf 1.800 EUR) und
  • ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 (600 EUR) und 3 (1.100 EUR) eingeführt werden.

Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist neben der häuslichen Pflege, dass der pflegende Steuerpflichtige für seine Pflege keine Einnahmen erhält.

Ken/Cze

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Corona
    Aktuelle Maßnahmen, barrierefreie Texte und Videos sowie unsere Pressemitteilungen zum Thema. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | 13 Fragen zum GdB

Was ist der Grad der #Behinderung, kurz #GdB? Was bedeutet #Schwerbehinderung? Kann man auch mit einer psychischen Erkrankung einen GdB bekommen? Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt? Unser Rechtsexperte Oliver Sonntag erklärt euch die 13 wichtigsten Fragen rund um den GdB!

Grad der Behinderung abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.