30. November 2020
SOZIALE GERECHTIGKEIT

Pauschbeträge, Mindestlohn & Co.

Was gesetzlich Versicherte zum 1. Januar 2021 wissen müssen: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das Bild zeigt einen Kompass
© Unsplash

Für 90 Prozent der Deutschen entfällt der Solidaritätszuschlag. Die Pendlerpauschale wird ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent angehoben. Die Rundfunkgebühr steigt auf 18,36 Euro. Ein neuer Personalausweis kostet zukünftig 37 Euro. Auch im Sozialrecht ändert sich einiges. Die wichtigsten Neuerungen hat die VdK-­ZEITUNG für Sie aufgelistet.

Grundrente

Die Grundrente wird eingeführt. Der VdK begrüßt diesen Schritt. Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen, sie wird automatisch ausbezahlt. Das kann bis Ende des Jahres 2022 dauern. Voraussetzung sind 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Es gibt eine Prüfung des Haushaltseinkommens.

Behinderten-Pauschbetrag

Neu ist ein Behinderten-Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Er beträgt ohne besondere Voraussetzungen 348 Euro. Ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100 verdoppeln sich die Pauschbeträge. Behinderte Menschen, die hilflos sind, und blinde Menschen können statt 3700 Euro dann 7400 Euro steuerlich geltend machen. Der VdK hat lange dafür gekämpft, dass die Pauschbeträge erhöht werden. Im Jahr 2022 können Betroffene in ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge nutzen.

Fahrtkosten-Pauschbetrag

Zwei Fahrtkosten-Pauschbeträge werden eingeführt: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem GdB von 70 und Merkzeichen G (Geh- und Stehbehinderung) können Betroffene 900 Euro steuerlich geltend machen. Bei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos) sind es 4500 Euro.

Pflege-Pauschbetrag

Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Pflege-Pauschbetrag von 924 auf 1800 Euro erhöht. Wer eine Person mit Pflegegrad 2 beziehungsweise 3 pflegt, profitiert künftig auch von einem Pauschbetrag: Der liegt bei 600 beziehungsweise 1100 Euro. Lesen Sie dazu mehr auf Seite 6.
Unfallversicherung

Bei neun Berufskrankheiten entfällt der Unterlassungszwang. Bisher mussten Versicherte die schädigende Tätigkeit aufgeben, um Leistungen zu erhalten. Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, Bescheide ab 1997 zu überprüfen. Der VdK geht davon aus, dass dies für viele Erkrankte zu einer Anerkennung führt.

Grundsicherung

Die Regelsätze werden erhöht. Alleinstehende erhalten 446 Euro, volljährige Partner 401 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind es je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro im Monat. Für den VdK ist das zu wenig. Die Erhöhung verbessert weder Teilhabechancen noch verhindert sie Armut.

Wohngeld

Als Teil des Klimapakets wird das Wohngeld erhöht. Das soll steigende Heizkosten durch die CO2-Bepreisung ausgleichen und soziale Härten vermeiden.

Kindergeld

Eltern erhalten 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind. Für die ersten zwei Kinder sind es 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 stufenweise erhöht. Zum Jahresanfang 2021 steigt er auf 9,50 Euro. Davon profitieren vor allem Menschen, die in der Dienstleistungsbranche arbeiten. Der VdK setzt sich für einen Mindestlohn von 13 Euro ein. Denn nur damit lässt sich eine Rente erwirtschaften, von der die Menschen im Alter leben können.

Kristin Enge

Schlagworte 2021 | Rundfunkgebühr | Pendlerpauschale | Solidaritätszuschlag

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Corona
    Aktuelle Maßnahmen, barrierefreie Texte und Videos sowie unsere Pressemitteilungen zum Thema. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | 13 Fragen zum GdB

Was ist der Grad der #Behinderung, kurz #GdB? Was bedeutet #Schwerbehinderung? Kann man auch mit einer psychischen Erkrankung einen GdB bekommen? Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt? Unser Rechtsexperte Oliver Sonntag erklärt euch die 13 wichtigsten Fragen rund um den GdB!

Grad der Behinderung abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
Der VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.