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Unternehmen, die 20 und mehr Arbeitsplätze haben, müssen mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Tun sie das nicht, sind sie gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Künftig wird es für jene Firmen teurer, die sich dieser Beschäftigungspflicht komplett entziehen.
Wenn eine Wäscherei mit 100 Beschäftigten nur vier Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellt, muss sie monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 Euro zahlen. Denn sie verfehlt mit einer Beschäftigungsquote von nur vier Prozent die gesetzlich vorgegebene Fünf-Prozent-Pflichtquote.
Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe mit einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 140 Euro pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen müssen. 245 Euro werden für Arbeitgeber fällig, wenn in der Belegschaft nur zwischen zwei und drei Prozent Schwerbehinderte beschäftigt sind, und 360 Euro bei einer noch geringeren Quote.
Zu diesen bisherigen drei Staffeln der Ausgleichsabgabe wird eine vierte hinzukommen. Unternehmen, die gar keine Person mit einer Behinderung einstellen, sollen bald stärker zur Kasse gebeten werden. Das neue Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sieht vor, dass sie, je nach Betriebsgröße, bis zu 720 Euro Ausgleichsabgabe pro nicht besetztem Pflichtplatz zahlen müssen.
Die Erlöse aus dieser Abgabe gehen keineswegs an den Staat. Vielmehr werden mit dem Geld Arbeitgeber unterstützt, die die Beschäftigungsquote erfüllen und deshalb höhere Kosten zu tragen haben, zum Beispiel weil Arbeitsplätze barrierefrei umgestaltet werden müssen oder weil Schwerbehinderte nach dem Gesetz Anspruch auf Zusatzurlaub haben. Die Ausgleichsabgabe soll die unterschiedliche finanzielle Belastung der Firmen ausgleichen. Aus ihr werden auch Zuschüsse finanziert, wenn behinderungsbedingt eine Qualifizierung oder eine Arbeitsassistenz notwendig ist oder Lohnkostenzuschüsse erforderlich sind. Dadurch, dass die Abgabe künftig nicht mehr für Einrichtungen, sondern zur Förderung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegeben werden soll, trägt sie ihren Teil zu einem inklusiven Arbeitsmarkt bei.
Die Ausgleichsabgabe hat auch eine wichtige Anreizfunktion: Unternehmen sollen dazu motiviert werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dadurch ihre Kosten für die Ausgleichsabgabe zu senken oder komplett einzusparen. Denn die Zahlung der Abgabe entbindet die Arbeitgeber nicht von der Pflicht, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen.
Jörg Ciszewski
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Stand: 24.2.2023
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