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Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen erleben das deutsche Gesundheitssystem häufig voller Hindernisse. Der VdK fordert anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember die uneingeschränkte Barrierefreiheit medizinischer Dienstleistungen.
„In Deutschland sind Menschen mit Behinderung oder chronischen Beeinträchtigungen mit einem höchst unzugänglichen Gesundheitssystem konfrontiert. Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN- Behindertenrechtskonvention. Auch das Recht auf freie Arztwahl wird eklatant verletzt“, sagt VdK- Präsidentin Verena Bentele.
Statt Inklusion erleben Betroffene immer wieder Diskriminierungen: Menschen mit Sehbehinderung bekommen nur Anträge in Papierform. Frauen, die einen Rollstuhl nutzen, finden keine gynäkologische Praxis mit entsprechenden Behandlungsstühlen. Selbst Orthopäden oder Physiotherapeutinnen haben oft keine stufenlos zugänglichen Praxisräume. Menschen mit geistiger Behinderung oder an Demenz Erkrankte werden in den Arztpraxen als „zu zeitintensiv“ abgewiesen. Wegen der Fallpauschalen werden pflegebedürftige Menschen oft zu früh entlassen, weil Kliniken für eine längere Behandlung draufzahlen.
„Diese Liste ließe sich endlos lange fortsetzen. Solange es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und Diskriminierungsfreiheit im deutschen Gesundheitssystem gibt, wird sich daran nichts ändern“, befürchtet Bentele. Niedergelassene Ärzte schicken Betroffene sogar in weit entfernte Kliniken, häufig auch für Routinetermine. Die Erreichbarkeit ist dann oft ein Problem, und die Krankenhäuser sind häufig nicht auf diese Untersuchungen eingestellt. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen sich hier nicht entziehen. Sie müssen ihrem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung für alle Bevölkerungsgruppen nachkommen und zumindest bei Neuvergaben und Umbaumaßnahmen von Arztsitzen zur Barrierefreiheit verpflichten“, fordert Bentele.
Bislang ist nicht einmal in Krankenhäusern Barrierefreiheit selbstverständlich. Eine aktuelle Studie legt beispielhaft für Bayern große Defizite offen. Fast ein Drittel der Kliniken hat keine Rollstuhlrampen, die der DIN-Norm genügen. Barrierefreie Toiletten gibt es nur in 56 Prozent der Stationen. Die Gänge sind für Menschen mit Seheinschränkungen oft zu dunkel, kontrastreiche, große Beschriftungen und verständliche Wegeleitsysteme fehlen. Nur 15,5 Prozent aller Häuser können im Notfall eine stufenfreie Evakuierung aus den oberen Etagen gewährleisten.
Der VdK fordert, dass alle Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf zukünftig das Recht auf eine Assistenz im Krankenhaus haben. Zudem muss es verpflichtende Lerneinheiten in Studiengängen und Berufsausbildungen im Gesundheitsbereich geben, um die Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Am Geld darf Inklusion nicht scheitern, so Bentele: „Die Behandlung eines Menschen mit Behinderung bedeutet im Einzelfall mehr Zeit und therapeutischen Aufwand. Die ärztliche Gebührenordnung muss hier angepasst werden.“
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Gesundheitssystem | AGG | Diskriminierung | Patienten | Arztpraxis | Klinik | Teilhabe | Barrierefreiheit | Behinderung
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