23. September 2022
BEHINDERUNG

Ohne Auto in der Innenstadt? - Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Viele Städte planen, ihre Zentren zukunftsfähig umzugestalten. Der Autoverkehr soll verbannt werden, Parkplätze müssen weichen und werden umgewidmet - für Menschen mit Behinderung ist das oft ein Problem.

Ein Schild, das einen Behindertenparkplatz ausweist
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Wer einen blauen Parkausweis hat, kann sein Auto auf einem sogenannten „Behindertenparkplatz“ abstellen. Dieser ist für jene Menschen mit einer Behinderung vorgesehen, die kürzeste Strecken nur mit fremder Hilfe und nur unter großer Anstrengung zurücklegen können. Sie verfügen in der Regel über das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) in ihrem Schwerbehindertenausweis.

Für diese Menschen macht sich der Sozialverband VdK im Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende stark. Er plädiert dafür, dass es Ausnahmeregelungen für Menschen mit den Merkzeichen aG und G geben muss, wenn die Städte zukünftig autofrei werden.

Ohne Alternative

Denn wer schwer mobilitätsbeeinträchtigt ist, kann nicht einfach zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein. Auch der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) ist manchmal nicht geeignet, weil Stellplätze oder Sitzgelegenheiten fehlen oder die Unfallgefahr beim Anfahren oder Bremsen zu groß ist. Es wird auch immer wieder Gebiete geben, in denen die Strecke von der Haltestelle bis zur Arztpraxis, der Behörde oder zum Einkaufszentrum schlicht zu lang ist.

Dann sind die Betroffenen auf ihr Auto angewiesen. Sie müssen in den Städten fahren und parken dürfen. Die Zahl der Parkflächen muss sich an der Zahl der mobilitätsbeeinträchtigten Menschen orientieren. Die Ausnahmeregelungen sollten bundesweit gelten. Nur so ist es möglich, dass diese Menschen mit Behinderung selbstständig und unabhängig mobil sein können.

Ken


BEHINDERUNG
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23.09.2022

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    09.01.2023

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