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Ferien dienen der Erholung. Gerade für Familien, in denen Kinder mit Behinderung leben, sind gute Betreuungsangebote wichtig. Doch sie haben es im Vergleich zu Familien mit Kindern ohne Behinderung schwer. Benötigen sie für die Ferienbetreuung im Hort eine Assistenz für ihr Kind, wird es schwierig.
Der elfjährige Sven (Name von der Redaktion geändert) ist ein fröhlicher Junge, der sich gern und viel bewegt. Allerdings ist das für ihn nicht so leicht wie für andere Kinder. Denn Sven leidet an einer unheilbaren Stoffwechselerkrankung, ist körperlich und geistig schwer behindert. Er kann nicht sprechen, alleine laufen und essen und benötigt diverse Hilfsmittel. Sven sei mit seinen elf Jahren ein fröhliches Kind mit einem hohen Bewegungsdrang. Man könne ihn allerdings nicht eine Minute allein lassen, da die Selbstverletzungsgefahr enorm hoch ist, berichtet Mutter Marlene S. (Name von der Redaktion geändert).
Der Junge besucht mithilfe eines Schulbegleiters ganztägig eine Förderschule in Thüringen. Eine Hortbetreuung während der Schulzeit gibt es nicht. Aufgrund der Pandemie ist Sven nun schon seit elf Monaten zu Hause und hat wegen seiner Behinderung keine außerfamiliären Spielkameraden. Daher seien die Kontakte in Schule, Hort und der Ferienbetreuung besonders wichtig für Sven, so die Mutter. Der soziale Austausch mit Gleichaltrigen müsse immer wieder trainiert werden: „Bei allem Engagement können wir als Eltern und Großeltern nicht das bieten, was eine Gemeinschaft mit anderen Kindern leisten kann.“
Sie findet, dass die Eltern ein Grundrecht auf eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben. „Für uns Eltern ist es ein ungeheurer Kraftaufwand, Betreuung und Berufstätigkeit jeden Tag neu zu organisieren“, sagt die Mutter. Auch wenn die Großeltern helfen, ist das für die Eltern eine andauernde unzumutbare Belastung. Konzepte für Homeschooling gibt es für Kinder wie Sven kaum.
Die Familie fühlt sich allein gelassen. Marlene S. fragt sich, warum die Schulbegleiter, die während der Pandemie überwiegend zu Hause sind, nicht den Eltern mit mehrfach schwerbehinderten Kindern wenigstens ab und zu zur Seite stehen könnten?
Vor der Einführung des Bundesteilhabegesetzes mussten sich Eltern von schwerbehinderten Kindern nicht an den Kosten einer Assistenzkraft für die Hort- und Ferienbetreuung beteiligen. Dies änderte sich bundesweit 2020. Seitdem fällt die Assistenzleistung für die Hort- und Ferienbetreuung in der Regel unter die „soziale Teilhabe“ und ist für die Eltern damit nicht mehr kostenfrei. Eltern müssen sich nun einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen, wenn sie Unterstützung für ihr Kind in der Hort- und Ferienbetreuung benötigen. Zwar gebe es Freibeträge, aber keine Deckelung nach oben, so Marlene S.
„Das ist eine enorme Ungleichbehandlung im Vergleich zu Eltern mit Kindern ohne Behinderung und entwürdigend.“ Für jede neue Betreuung seien zeitaufwendig mehrseitige Formulare auszufüllen. „Hier hat der Gesetzgeber nicht weit genug gedacht“, kritisiert sie. Gegen einen angemessenen finanziellen Beitrag habe sie nichts. „Aber doch bitte nicht mit diesen Einkommens- und Vermögensprüfungen ohne jegliche Deckelung in der Höhe.“ Zumal die Betreuung mehrfach schwerbehinderter Kinder auch für sie extrem aufwendig und damit auch kostenintensiv sei. Die Belastung durch Pflege, Anträge und die Organisation sei sehr viel höher als bei Eltern mit Kindern ohne Behinderung.
Die regelmäßige Betreuung der Kinder werde komplett auf die Eltern abgewälzt, wenn sie nicht bereit seien, viel Geld zu zahlen. „Das ist eine diskriminierende Ungleichbehandlung.“ Die Probleme, mit denen die betroffenen Eltern täglich zu kämpfen hätten, fänden in der Gesellschaft zu wenig Beachtung und Würdigung. „Für uns wäre es schon eine große Hilfe, wenn wenigstens die Unterstützungsleistung für Hort- und Ferienbetreuung als ‚Teilhabe zur Bildung‘ anerkannt wird“, wünscht sich Marlene S. für die Zukunft.
Sabine Kohls
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Schlagworte Behinderung | Kinder | Ferien | Betreuung | Hort | Schulbegleiter | Teilhabe
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