Springen Sie direkt:
Die Krankenkassen ducken sich bei der Kostenerstattung von Assistenzleistungen während Krankenhausausfenthalten für Menschen mit Behinderung weg
Zum Gesundwerden gehören: eine sorgfältige Diagnose, moderne Medizin, die richtige Therapie und am besten ein vertrauter Mensch. In der Kinderheilkunde ist das längst bekannt. Deswegen steht in den Zimmern der Kinderstationen immer ein Bett für die Eltern nebendran. Denn nichts heilt so gut wie Mutter oder Vater eine Armlänge entfernt. Inzwischen zahlen das zum Glück die Krankenkassen.
Daraus ließe sich ein einfaches Prinzip ableiten: Wer im Krankenhaus aus nachvollziehbaren Gründen alleine nicht klarkommt, bringt jemanden mit. Doch so ist es leider nicht. Die Kosten für Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung übernimmt die Eingliederungshilfe zum Beispiel nur, wenn der Patient diese Person im Arbeitgebermodell beschäftigt. Das trifft aber für die wenigsten zu. Alle anderen laufen oft vergeblich von einer Stelle zur nächsten. Das ist eine Zumutung.
Die Krankenkassen, die ich für die Kostenerstattung klar in der Pflicht sehe, ducken sich weg. Das Bundesgesundheitsministerium kann sich die Patientinnen und Patienten aber nicht aussuchen, es ist für alle verantwortlich und muss alle am Gesundheitssystem teilhaben lassen. Deshalb fordert der VdK, die Neufassung des Teilhabestärkungsgesetzes zu nutzen und die Kassen als Kostenträger zu benennen.
Oft genug wird heute der Heilungserfolg nicht erzielt, weil ein Mensch mit Unterstützungsbedarf im Stationsalltag auf der Strecke bleibt. Etwa zwölf Prozent aller Patientinnen und Patienten im Krankenhaus leiden an Demenz. Viele von ihnen können sich nicht äußern, sind verängstigt, laufen umher, verstehen Ärzte und Pfleger nicht. Das ist für das Personal und auch für andere kranke Menschen eine Herausforderung. Sie werden oft viel zu schnell entlassen, sind kränker als zuvor und landen bald wieder im Krankenhaus.
Dieser teure Drehtüreffekt ließe sich leicht vermeiden: Wer eine vertraute Person hat, sollte sie mitbringen dürfen, wenn diese Hilfe nötig ist. Das wäre eine große Entlastung. Doch die Kassen bezahlen diese heilsame Menschlichkeit und wichtige Unterstützung bisher nicht.
Verena Bentele, VdK-Präsidentin
Schlagworte Krankenhaus | Krankenkasse | Menschen mit Behinderung | Assistenz
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/behinderung/81834/naehe_heilt":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.