Springen Sie direkt:
Mit einem Offenen Brief haben sich Sozialverband VdK Deutschland, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV, FUSS e.V. Fachverband für Fußverkehr und der LSBB Landesseniorenbeirat Berlin an Bundesverkehrsminister Scheuer gewandt. Es geht um sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge“.
Derzeit sind eine Verordnung und eine Ausnahmeverordnung in Arbeit, die vorsehen, dass einige dieser Fahrzeuge, wie beispielsweise E-Roller mit Sondergenehmigung oder E-Skateboards, zukünftig auf Gehwegen zugelassen werden. Hier der Wortlaut des offenen Briefes:
Die Unterzeichner dieses Briefs begrüßen Elektrokleinstfahrzeuge auf Fahrbahnen als umwelt- und flächenschonende Alternative zum konventionellen Kraftfahrzeug. Wir warnen jedoch dringend davor, durch die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) und die in Arbeit befindliche Ausnahmeverordnung zur eKFV einen Teil dieser Fahrzeuge auch für Gehwege zuzulassen. Lenkstangenlose Elektrokleinstfahrzeuge sollen nach unseren Informationen auf Gehwegen mit einer Geschwindigkeit bis zu 12 km/h zugelassen werden – das ist dreifache Fußgängergeschwindigkeit. Technisch können sie bis zu 35 km/h schnell sein; die Manipulation von Temposperren ist möglich.
Dies würde ausgerechnet den schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmern den letzten, heute zumindest rechtlich fast fahrzeugfreien Raum nehmen. Es würde Zufußgehenden ständige Aufmerksamkeit und Konzentration abverlangen, die viele allein aufgrund ihres Alters und ihrer Sinneseinschränkungen nicht erbringen können. Es würde für Seniorinnen und Senioren die Gefahr eines Oberschenkelhalsbruchs deutlich verschärfen, dessen Folgen häufig zum Tod führen. Solche zusätzlichen, völlig unnötigen Gefahrenquellen widersprächen der von der Bundesregierung und vielen Landesregierungen angestrebten „Vision Zero“.
Probleme hätten auch weitere große Bevölkerungsgruppen, etwa Kinder, Rekonvaleszente von Schlaganfällen, Menschen mit kognitiven Behinderungen und andere. Zum ersten Mal würden motorisierte Fahrzeuge den Gehweg nutzen dürfen. Es wäre, wie nach der Freigabe von Gehwegen für kinderbegleitende radfahrende Erwachsene, zu befürchten, dass diese Regelung auch von zahlreichen Unberechtigten missbraucht würde. Zwar ist von einem befristeten Versuch die Rede. Aber dieser ist nach den schlechten internationalen Erfahrungen unnötig und wir wehren uns entschieden dagegen, dass ausgerechnet die Schwächsten hier ungefragt als Versuchsobjekte missbraucht werden sollen.
Lenkstangenlose Elektrokleinstfahrzeuge gelten selbst innerhalb ihrer Anbieterschaft nicht als Verkehrsmittel, sondern als Spielzeuge. Der Gehweg ist kein Ort für schnelle, riskante Spiele. Wer z.B. Fußball spielen will, muss dafür geeignete Plätze aufsuchen. Auch elektrische Fahrspielzeuge wären auf dem Gehweg fehl am Platz. Wer sie nutzen will, sollte geeignete Orte aufsuchen, auf denen keine anderen gefährdet und belästigt werden. Wir bitten Sie darum, in der eKFV und (soweit zusätzlicher Regelungsbedarf besteht) in der Ausnahmeverordnung folgende Regelungen zu treffen:
Mit freundlichen Grüßen
Schlagworte Elektrokleinstfahrzeuge | E-Roller | Gehweg | eKFV | E-Skateboards | Elektrokleinstfahrzeugverordnung
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/behinderung/76393/offener_brief_an_den_verkehrsminister_fahrzeuge_gehoeren_nicht_auf_den_gehweg":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.