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Es gibt zwar die freie Arztwahl, aber sie scheitert für Patienten mit Behinderung oft daran, dass sie in einen großen Teil der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen nicht gelangen können, weil diese nicht barrierefrei sind. Das hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke bestätigt.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke nach barrierefreien Arztpraxen zeigt, dass bisher nur jede dritte Praxis (34,4 Prozent) über eine der insgesamt zwölf Kriterien für Barrierefreiheit verfügt. Zu diesen Kriterien zählen zum Beispiel ein barrierefreier Zugang, barrierefreie Räume oder Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderung. Treppen, Stufen oder fehlende behindertengerechte Parkplätze stellen ebenso unüberwindbare Hürden dar wie kaum vorhandene ebenerdige Eingänge oder Aufzüge.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Situation bei den in den vergangenen zehn Jahren entstandenen medizinischen Versorgungszentren mit einem barrierefreien Anteil von 45,9 Prozent etwas besser.
Bereits im Jahr 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Sie formuliert in Artikel 25 „das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“.
Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Deshalb setzt sich der Sozialverband VdK seit Langem dafür ein, dass die bundesweit über 100.000 Arztpraxen barrierefrei sein müssen. Auch an der Barrierefreiheit von Informationsangeboten und ihrer Eignung, zum Beispiel für blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige sowie kognitiv eingeschränkte Menschen, mangelt es bisher. Während es zumindest für den Neubau von Arztpraxen in allen Landesbauordnungen rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit gibt, existiert keine Handhabe für den Großteil der Praxen im Bestand. Gleiches gilt für Praxen für Physiotherapie und Massage. So werden ältere Praxisräume oft aus Kostengründen nicht barrierefrei umgebaut.
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert ein Umdenken. „Die Politik muss endlich dafür sorgen, dass Einrichtungen und Angebote der medizinischen Versorgung barrierefrei zugänglich sind.“ Der VdK verlangt dazu die sofortige Bereitstellung eines eigenen Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Außerdem sollten alle Anbieter von Gesundheitsleistungen verpflichtet werden, ihre Leistungen ohne Barrieren anzubieten. Der barrierefreie Umbau von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen, Physiotherapie- und Massagepraxen muss mit Hochdruck vorangetrieben werden, so die Forderung des VdK.
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Schlagworte Behinderte | Gesundheit | Barrierefreiheit | Arztpraxen | Behindertenrechtskonvention | Patient | Patienten
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