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Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Städten erlaubt hat, Fahrverbote für Dieselautos zu verhängen, bangen nun Millionen Autofahrer. Manche von ihnen würden Fahrverbote besonders hart treffen, etwa behinderte Autofahrer. Um die Mobilität behinderter Menschen zu sichern, fordert der VdK Ausnahmen vom Fahrverbot für schwerbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen.
Städte können grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos, welche die Euro-Norm 6 nicht erfüllen, verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar 2018 entschieden. Viele Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge sind jetzt verunsichert und befürchten finanzielle Nachteile. Der Sozialverband VdK fordert Ausnahmeregelungen, vor allem für schwerbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen.
Städte und Kommunen entscheiden, wie mögliche Fahrverbote gestaltet werden und welche Dieselautos und ältere Benziner davon betroffen sind. Vor allem Fahrzeuge, die nur die Abgasnorm Euro 4 oder schlechter erfüllen, würden dann mit einem Fahrverbot belegt. Aber auch Euro-5-Diesel könnten demnächst aus manchen Innenstädten verbannt werden. In knapp 70 deutschen Städten sind die Stickoxidwerte zu hoch, am stärksten in München, Stuttgart und Köln. Schuld sind nach Angaben des Umweltbundesamts vor allem Diesel-Pkw. Sie sind demnach für 72,5 Prozent der Stickoxidbelastung durch den Straßenverkehr verantwortlich.
Als erste Stadt will Hamburg bereits im April dieses Jahres Fahrverbote einführen. In Stuttgart könnte es zum Jahresende 2018 zu weitergehenden Fahrverboten für Dieselautos kommen. Diese sollen in der gesamten Umweltzone möglich sein. Millionen Autofahrer in Deutschland machen sich nun Sorgen: Können sie demnächst mit ihren alten Diesel-Pkw nicht mehr in die Stadt fahren?
Der Sozialverband VdK sieht vor allem für mobilitätseingeschränkte und schwerbehinderte Menschen erhebliche Nachteile und fordert von der Politik Ausnahmeregelungen. „Viele dieser Menschen sind dringend auf ihr Auto angewiesen, um zum Beispiel Arzttermine wahrzunehmen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Der Erwerb eines neuen Pkw mit erforderlicher behindertengerechter Umrüstung sei für schwerbehinderte Menschen finanziell oft unmöglich.
„Ein Fahrverbot würde diese Personengruppe besonders hart treffen, denn sie können nicht ohne Weiteres auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad umsteigen“, so die VdK-Präsidentin. Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen würden damit quasi abgeschafft werden.
Darüber hinaus handele man damit auch gegen die festgeschriebenen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die vorgibt, dass die Mobilität von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden muss.
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ikl
Schlagworte Behinderte | Auto | Diesel | Fahrverbot | Benachteiligung
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