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Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Menschen können in der Regel einen Führerschein machen und am Straßenverkehr als Autofahrer teilnehmen. Allerdings müssen sie zuvor einen Arzt aufgesucht haben.
Rund 20 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre sind laut Deutschem Schwerhörigenbund hörbeeinträchtigt. Bei den über 70-Jährigen sind es bereits weit über 50 Prozent. Doch gerade für Ältere sind Mobilität und Unabhängigkeit ein wichtiger Aspekt des täglichen Lebens. Außerdem sind sie – besonders in ländlichen Gebieten – häufig auf das eigene Auto angewiesen.
Besuche bei Freunden oder von kulturellen Veranstaltungen, Einkäufe, Arzttermine, all das ist ohne ein Auto sehr viel schwieriger zu bewältigen. Auch wenn viele im Alter schlechter hören, Autofahren dürfen sie trotzdem. Während der Sehsinn bei der Teilnahme im Straßenverkehr von höchster Bedeutung ist, spielt das Hören beim Autofahren nur eine untergeordnete Rolle. Laut dem Weltverband der Gehörlosen (WFD) stellt es keine größere Gefahr dar, gehörlos Auto zu fahren. Hörbehinderte sind demnach nicht öfter in Unfälle verwickelt als Autofahrer, die hören können.
Dass schwerhörige und gehörlose Menschen ein Kraftfahrzeug führen dürfen, ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach ist es zulässig, bei hochgradiger Schwerhörigkeit – also einem Hörverlust von 60 Prozent und mehr – sowie bei Gehörlosigkeit den Führerschein zu machen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Bedingung ist, dass nicht gleichzeitig weitere schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen. Das können unter anderem Seh- oder Gleichgewichtsstörungen sein. Leidet ein Betroffener also an solchen Störungen, muss er das Autofahren aufgeben beziehungsweise darf es nicht erlernen.
Um dies bei gehörlosen Menschen sicherzustellen, wird ein Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes benötigt. In diesem wird unter anderem der Grad der Schwerhörigkeit beziehungsweise die Gehörlosigkeit angegeben. Bei Schwerhörigkeit wird außerdem vermerkt, ob die Person ein Hörgerät benötigt, wenn sie am Straßenverkehr teilnimmt. Kraftfahrzeuge, die für schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, können steuerlich begünstigt werden. Schwerbehinderte können zudem die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält:
Findet sich kein solches im Schwerbehindertenausweis, kann unter bestimmten Umständen eine Ermäßigung um 50 Prozent von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden. Menschen mit Behinderung erhalten bei vielen Autoherstellern einen Nachlass auf Neuwagen.
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Schlagworte Gehörlose | Schwerhörigkeit | Autofahren | Attest
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