Kategorie Tipp Behinderung Teilhabe

Brauchen gehörlose Menschen ein Attest zum Autofahren?

Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Menschen können in der Regel einen Führerschein machen und am Straßenverkehr als Autofahrer teilnehmen. Allerdings müssen sie zuvor einen Arzt aufgesucht haben.

Modernes, kleines Hörgerät in der Hand einer Frau
© IMAGO / imagebroker

Auf einen Blick

  1. Hörbehinderte Menschen am Steuer

    Rund 21 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre ist laut Statistiken schwerhörig. Laut dem Weltverband der Gehörlosen (WFD) verursachen hörbehinderte Menschen nicht mehr Unfälle am Steuer als Menschen ohne Hörbehinderung. 

  2. Fahren erlaubt

    Laut Externer Link:Fahrerlaubnis-Verordnung ist es zulässig, bei hochgradiger Schwerhörigkeit sowie bei Gehörlosigkeit den Führerschein zu machen und am Straßenverkehr teilzunehmen - allerdings nur, wenn keine anderen Beeinträchtigungen vorliegen. 

  3. Gutachten benötigt

    Um sicherzustellen, dass gehörlose oder hörbehinderte Menschen am Straßenverkehr teilnehmen können, ist ein spezielles Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes nötig. 

Rund 21 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre sind laut Externer Link:Deutschem Schwerhörigenbund hörbeeinträchtigt. Bei den über 70-Jährigen sind es bereits weit über 50 Prozent. Doch gerade für Ältere sind Mobilität und Unabhängigkeit ein wichtiger Aspekt des täglichen Lebens. Außerdem sind sie – besonders in ländlichen Gebieten – häufig auf das eigene Auto angewiesen.

Besuche bei Freunden oder von kulturellen Veranstaltungen, Einkäufe, Arzttermine, all das ist ohne ein Auto sehr viel schwieriger zu bewältigen. Auch wenn viele im Alter schlechter hören, Autofahren dürfen sie trotzdem. Während der Sehsinn bei der Teilnahme im Straßenverkehr von höchster Bedeutung ist, spielt das Hören beim Autofahren nur eine untergeordnete Rolle. Laut dem Externer Link:Weltverband der Gehörlosen (WFD) stellt es keine größere Gefahr dar, gehörlos Auto zu fahren. Hörbehinderte sind demnach nicht öfter in Unfälle verwickelt als Autofahrer, die hören können.

Erlaubt: Autofahren trotz hochgradiger Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit

Dass schwerhörige und gehörlose Menschen ein Kraftfahrzeug führen dürfen, ist in der Externer Link:Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach ist es zulässig, bei hochgradiger Schwerhörigkeit – also einem Hörverlust von 60 Prozent und mehr – sowie bei Gehörlosigkeit den Führerschein zu machen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Bedingung ist, dass nicht gleichzeitig weitere schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen. Das können unter anderem Seh- oder Gleichgewichtsstörungen sein. Leidet ein Betroffener also an solchen Störungen, muss er das Autofahren aufgeben beziehungsweise darf es nicht erlernen.

Gutachten: Angabe des Grades der Schwerhörigkeit oder der Gehörlosigkeit

Um dies bei gehörlosen Menschen sicherzustellen, wird ein Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes benötigt. In diesem wird unter anderem der Grad der Schwerhörigkeit beziehungsweise die Gehörlosigkeit angegeben. Bei Schwerhörigkeit wird außerdem vermerkt, ob die Person ein Hörgerät benötigt, wenn sie am Straßenverkehr teilnimmt. 

Gut zu wissen: Steuerbegünstigung für schwerbehinderte Menschen

Kraftfahrzeuge, die für schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, können steuerlich begünstigt werden. Schwerbehinderte Menschen können zudem die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen enthält: 

  •    H (Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens)
  •    aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  •    Bl (Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung)

Findet sich kein solches im Schwerbehindertenausweis, kann unter bestimmten Umständen eine Ermäßigung um 50 Prozent von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden. Menschen mit Behinderung erhalten bei vielen Autoherstellern einen Nachlass auf Neuwagen. Ein Anspruch besteht darauf aber nicht.