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Der Sozialverband VdK setzt sich bereits seit Jahren für Inklusion in allen Bereichen ein. Im Berufsleben ist das gemeinsame Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung leider noch immer keine Selbstverständlichkeit. VdK-TV zeigt ab 13. März in einem Beitrag, wie der Sozialverband Arbeitgeber und Mitarbeiter bei Inklusion unterstützt.
Menschen mit Behinderung finden schwerer einen Arbeitsplatz als Frauen und Männer ohne Behinderung. Dabei leisten schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeiter genauso gute Arbeit, wie Unternehmen aus Erfahrung bestätigen. Außerdem bekommen Firmen, die einen Arbeitsplatz entsprechend gestalten, sodass dort beispielsweise auch eine blinde Mitarbeiterin oder ein Rollstuhlfahrer beschäftigt werden können, staatliche Zuschüsse.
Der Sozialverband VdK engagiert sich bereits seit Jahren in der beruflichen Inklusion. Sowohl der Bundesverband als auch die Landesverbände geben Tipps und Ratschläge, welche praktische und finanzielle Unterstützung Arbeitgeber und Mitarbeiter bekommen können. Außerdem werden den Schwerbehindertenvertretern und Arbeitgeberbeauftragten, die ab 2018 Inklusionsbeauftragte heißen, regelmäßig Schulungen angeboten. Bei einem Seminar hat VdK-TV gedreht. Hier das Video:
In der von Ibo Harraz vom Sozialverband VdK Bayern organisierten Informationsveranstaltung war auch Doris Bergmann, Arbeitgeberbeauftragte der Unternehmensgruppe Baur. Das traditionsreiche Versandunternehmen aus dem oberfränkischen Burgkunstadt wurde bereits 2005 mit dem Inklusionspreis „JobErfolg“ ausgezeichnet. Von Anfang an setzte sich Baur dafür ein, auch Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Die Frau von Firmengründer Friedrich Baur hatte Kinderlähmung und saß im Rollstuhl.
Bergmann hat ihr Wissen über die gesetzlichen Vorgaben und die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung Schwerbehinderter und ihnen Gleichgestellter bei Seminaren des VdK Bayern erworben, wie sie im Interview mit VdK-TV erklärte. So lernte sie bei der aktuellen Fortbildung das novellierte Bundesteilhabegesetz kennen.
In der Baur-Unternehmensgruppe gibt es nur eine Firma, die die Pflichtquote von fünf Prozent nicht erfüllt und daher Ausgleichsabgaben zahlen muss. Alle anderen Bereiche, darunter das Kerngeschäft Versandhandel, liegen deutlich über der Vorgabe. Im gesamten Konzern sind knapp elf Prozent der Beschäftigten schwerbehindert. „Wir haben immer gute Erfahrungen gemacht, wenn wir Menschen mit Behinderung beschäftigt haben“, sagt Bergmann. Diese seien „die treuesten Mitarbeiter“.
Die Integrationsämter helfen fachlich und finanziell, um Inklusion im Berufsleben zu erreichen. Die Mittel dafür stammen aus den Ausgleichsabgaben, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie weniger als fünf Prozent Mitarbeiter mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellte beschäftigen.
„Wir unterstützen die Arbeitgeber dabei, den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten“, sagt Harraz. „Der VdK ist das Bindeglied zwischen den Betroffenen und den Schwerbehindertenvertretern der Unternehmen.“
hei
Schlagworte Inklusion | Berufsleben | Schwerbehinderung | Ausgleichsabgabe | Arbeitgeber | Behinderung | Mitarbeiter
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