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Das Bundesteilhabegesetz soll Schluss machen mit Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung. Doch hält der Gesetzentwurf der Bundesregierung, was er verspricht? Der Sozialverband VdK sagt: nein. Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung kann sich damit sogar verschlechtern.
„Mit dem Gesetzentwurf gelingt es nicht, die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wesentlich zu verbessern“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Stattdessen sei das Gesetz vor allem darauf angelegt, bei den Sozialhilfeträgern Kosten zu senken.
Inakzeptabel sei vor allem die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung. Die Freibeträge werden zwar erhöht, aber Einkommen und Vermögen werden weiterhin bei der Eingliederungshilfe mit herangezogen. Damit sei das Herzstück der Reform nicht im Sinne der Menschen mit Behinderung gestaltet worden. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ beziehungsweise das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen, werden weiter ausgehöhlt. Menschen mit Behinderung müssen ihren Wohnort frei wählen und entscheiden können, wie sie leben.
Ein weiterer Kritikpunkt des Sozialverbands VdK: Viele bisher Anspruchsberechtigte drohen aus dem System zu fallen, wenn künftig dauerhafter Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen nachgewiesen werden muss. Des Weiteren dürfe der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht von einer Altersgrenze abhängig gemacht werden. Geplant ist, dass Betroffene nach Erreichen der Regelaltersgrenze vorrangig auf Hilfe zur Pflege verwiesen werden sollen. Diesen Vorschlag der Bundesregierung lehnt der VdK als diskriminierend strikt ab.
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Schlagworte Bundesteilhabegesetz | BTHG | Teilhabe | Teilhabegesetz | Nachbesserung | Behinderung | Menschen mit Behinderung
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