2. Dezember 2016
BEHINDERUNG

Gemeinsame Erklärung für Barrierefreiheit zur Bundestagswahl 2017

Berlin, den 2. Dezember 2016

Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Das erklärt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unmissverständlich.

Alle Lebensbereiche müssen demnach so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit dauerhaften körperlichen, seelischen, kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen genutzt werden können: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und medizinische sowie pflegerische Einrichtungen ebenso wie Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel oder Informations- und Kommunikationsmedien.

Einen Unterschied zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern macht die UN-BRK dabei ausdrücklich nicht. Mit der Ratifizierung der UN-BRK hat sich die Bundesrepublik 2009 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine barrierefreie Gesellschaft zu treffen. In Deutschland stoßen Menschen mit Behinderung in ihrer Rolle als Bürger, Verbraucher oder Patient noch immer auf unüberwindbare Hindernisse. Bestehende rechtliche Vorgaben sind oft unzureichend oder zu unverbindlich und ihre Umsetzung wird nicht überprüft. Das muss sich ändern!

Denn von Barrierefreiheit profitieren alle, nicht nur diejenigen, die dauerhaft darauf angewiesen sind, sondern auch Ältere, Kinder, Eltern und alle, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Schon heute ist jeder vierte Erwachsene auf Barrierefreiheit angewiesen. In Zukunft werden es deutlich mehr, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt: Heute liegt der Anteil der über 65-Jährigen in Deutschland bei 21 Prozent, 2023 werden es 24 Prozent sein, 2050 bereits 33 Prozent.

Es ist höchste Zeit für ein barrierefreies Deutschland! Im Einzelnen fordern die Verbände:

Barrierefreiheit bei privaten Gütern und Dienstleistungen

Im deutlichen Widerspruch zur UN-BRK sind insbesondere große Bereiche der Privatwirtschaft von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit weitgehend ausgenommen. Stattdessen setzt Deutschland auf freiwillige Vereinbarungen. Ohne Erfolg! Die neuen Regeln im novellierten Behindertengleichstellungsgesetz gelten nur für öffentliche Gebäude und Ämter. Sie gelten aber nicht für den kompletten privaten Bereich, also etwa für den Bestand von Gaststätten, Hotels, Supermärkten, Arztpraxen oder Internetportalen.

Fehlende Aufzüge, Treppen vor Apotheken und Arztpraxen, fehlende Orientierungshilfen, Sitzgelegenheiten und Toiletten in Banken, Einkaufszentren, kulturellen Einrichtungen usw., eingeschränkte Servicezeiten an
Bahnhöfen für Einstiegshilfen, aber auch nicht barrierefreie Automaten, Onlineportale, Fernsehsendungen und Hotlines: All das sind Barrieren, die vielen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Die Folge: Menschen mit Behinderungen werden als Konsumenten mit unzumutbaren Barrieren konfrontiert.

Die Verbände fordern:

Barrierefreiheit darf nicht auf Freiwilligkeit setzen. Gesetzliche Regelungen für alle privaten Güter und Dienstleistungen sind notwendig. Und zwar mit einer verbindlichen Frist zur Umsetzung bis zum Jahr 2023 und eine verbindliche Förderung zum Beispiel durch die KfW.

Das heißt im Einzelnen:

  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) muss für private Internetportale verbindlich werden.
  • Private Fernsehsender müssen unter anderem verpflichtet werden, mindestens 80 Prozent ihrer Sendungen mit einer Untertitelung auszustrahlen.
  • Arztpraxen müssen barrierefrei umgebaut werden.
  • Barrieren in Geschäften, Friseursalons, kulturellen Einrichtungen, Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sind zu beseitigen, unterstützt durch die sofortige Bereitstellung eines eigenen KfW-Programms.
  • Die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen für den Einzelnen ist gesetzlich zu verankern.

Barrierefreiheit im Verkehr

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Im Widerspruch dazu sind rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit, insbesondere des Fernbus-, Schienen- und Flugverkehrs, in Deutschland noch immer unzureichend. Im Taxi- und Mietwagengewerbe fehlen sie ganz. Die Folge: Jeden Tag werden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen mit unzumutbaren Barrieren konfrontiert.

Die Verbände fordern:

  • Das vom Bundesverkehrsministerium aufgelegte Programm zum barrierefreien Umbau von kleineren Bahnhöfen muss verstetigt und aufgestockt werden. Auch der Um- und Neubau größerer Bahnhöfe muss forciert werden.
  • Barrierefreies Kabinendesign muss bei der Anschaffung und Umrüstung von Flugzeugen zur Pflicht werden. Dafür braucht es einen Vorstoß der Bundesregierung auf europäischer Ebene.
  • Die Barrierefreiheit von Taxen und Mietwagen sowie von Haltepunkten im Fernbusverkehr muss im Personenbeförderungsgesetz bundesweit einheitlich geregelt werden.

Barrierefreiheit in Wohnungen und im Wohnumfeld

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie er leben möchte. Diese Vorgabe der UN-BRK ist in Deutschland nicht im Ansatz erfüllt. Der Mangel an barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum und einem entsprechenden Wohnumfeld ist immens. Die vorhandenen Fördermittel sind völlig unzureichend. Dabei rechnen sich die Investitionen: Allein durch die Vermeidung teurer Heimpflege werden Sozialausgaben in Milliardenhöhe gespart.

Die Verbände fordern:

  • Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ muss deutlich aufgestockt und schrittweise erhöht werden.
  • Die Mittel, die der Bund den Ländern als Ausgleich für den Wegfall früherer Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung zahlt, müssen erhöht und die Länder verpflichtet werden, diese Mittel zweckgebunden für den barrierefreien und -reduzierenden Um- und Neubau sowie neue Sozialbindungen zu verwenden.
  • Die Städtebauförderung des Bundes muss an Barrierefreiheit gebunden werden. Vertreter/-innen von Menschen mit Behinderung sind rechtzeitig zu beteiligen.

Die diese Erklärung unterstützenden Verbände fordern von der nächsten Bundesregierung, Barrierefreiheit umfassend auf die Tagesordnung zu setzen und mit einem mutigen Investitionsprogramm zu flankieren.

Gemeinsame Erklärung von:

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.
AWO Bundesverband e. V
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
Bauherren-Schutzbund e. V.
Bundesverband hauswirtschaftlicher Berufe MdH e. V.
Deutscher Bahnkundenverband e. V.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Deutscher Caritasverband e. V.
Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V.
Fahrgastverband PRO BAHN e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband
Sozialverband Deutschland e. V.
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
VerbraucherService im Katholischen Deutschen Frauenbund e. V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Schlagworte Behinderung | UN-Behindertenrechtskonvention | Barrierefreiheit | Bundestagswahl

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