26. April 2017
Themen

Behinderung darf kein Nachteil sein

Sozialverband VdK fordert die konsequente Umsetzung der UN-BRK– Menschenrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt stehen

Behinderungen gehören zur Vielfalt des Lebens dazu. Teilhabe und Selbstbestimmung müssen deshalb für Menschen mit Behinderung selbstverständlich sein. Doch die Behindertenpolitik in der vergangenen Legislaturperiode blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Das muss sich ändern, fordert der Sozialverband VdK Deutschland in seiner Aktion zur Bundestagswahl Soziale Spaltung stoppen!


Die Forderungen des VdK zum Thema Behinderung als Schriftgrafik. "Behinderung darf kein Nachteil sein! Das fordert der VdK: Barrierefreiheit ohne Ausnahmen, Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen, gemeinsames Lernen voranbringen, Behinderung darf nicht arm machen.

Mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, davon 7,6 Millionen mit einer Schwerbehinderung. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Voraussetzungen für ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu schaffen. Doch noch immer ist Millionen von Menschen die Teilhabe verwehrt. Das betrifft nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch den Zugang zur Bildung und zum Arbeitsmarkt.


Umsetzung der UN-BRK

Über Inklusion wird zwar viel geredet, aber deren Verwirklichung kommt nicht voran. Im Jahr 2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung die bisherige Umsetzung der UN-BRK in Deutschland deutlich kritisiert. Die Bundesrepublik wurde aufgefordert, den Menschenrechten von Menschen mit Behinderung einen höheren Stellenwert einzuräumen.

Der VdK fordert:
Bund, Länder und Kommunen müssen die Umsetzung der UN-BRK stärker vorantreiben. Die Bundesregierung ist gefordert, ein abgestimmtes und nachhaltiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das klare Zielvorgaben und Fristen enthält. Die Umsetzung muss überprüft werden. Außerdem muss die Finanzierung sichergestellt sein. Menschenrechte dürfen nicht unter einen Kostenvorbehalt gestellt werden.


Barrierefreiheit

Schon heute ist jeder vierte Erwachsene auf Barrierefreiheit angewiesen. In Zukunft werden es noch mehr, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt. Doch Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag auf viele Hindernisse und Hürden – sei es beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder am Computer. Während Behörden und Verwaltungen zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, ist die Privatwirtschaft davon ausgenommen – in der Hoffnung, dass Unternehmen von sich aus Barrieren abbauen und keine neuen schaffen.

Doch das „Prinzip Freiwilligkeit“ funktioniert nicht: Sehbehinderte Menschen können bis heute viele Online-Dienste nicht nutzen, private Fernsehsender untertiteln nur etwa jede 20. Sendung, und es bleibt dem Zufall überlassen, ob Menschen mit Mobilitätseinschränkung ein Geschäft aufsuchen können oder nicht. Bedenklich wird die Situation, wenn es um die gesundheitliche Versorgung geht. So ist lediglich jede fünfte Hausarzt-Praxis ebenerdig zugänglich, bei den Zahnarzt-Praxen sogar nur etwa jede siebte.

Der VdK fordert:
Wohnungen, öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel sowie alle privaten Güter und Dienstleistungen müssen so gestaltet werden, dass sie barrierefrei sind. Es braucht einheitliche Vorgaben, verbindliche Fristen und ein Investitionsprogramm des Bundes von 800 Millionen Euro im Jahr. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Ältere, Eltern, Kinder sowie alle, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Allein durch die Vermeidung von Heimpflege können so Sozialausgaben in Milliardenhöhe gespart werden.


Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderung haben es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Verlieren sie ihren Job, bleiben sie länger arbeitslos als nicht behinderte Kollegen – und das, obwohl es in dieser Gruppe mehr Fachkräfte gibt als in der Gesamtgruppe der Arbeitslosen. Noch immer beschäftigen über 39.000 Betriebe keinen einzigen schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Zwar ist die Quote bei der Besetzung von Pflichtarbeitsplätzen im Jahr 2014 auf 4,7 Prozent gestiegen, doch die Pflichtquote von fünf Prozent wird nach wie vor nicht erreicht. Während bei öffentlichen Arbeitgebern 6,6 Prozent der Mitarbeiter eine Behinderung haben, kommt die Privatwirtschaft mit 4,1 Prozent ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach.

Der VdK fordert:
Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht gar nicht oder nur mäßig nachkommen, muss deutlich erhöht werden. Für Menschen mit Behinderung muss es mehr Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten am regulären Arbeitsmarkt geben.


Bildung

Der gleichberechtigte Zugang zu Bildungsinstitutionen ist noch eine Utopie: Obwohl Kinder mit Behinderung laut UN-BRK Anspruch auf einen Platz in der Regelschule haben, gehen die Schülerzahlen an den Förderschulen nur langsam zurück. Die Inklusion besteht oft lediglich auf dem Papier.

In vielen Bundesländern können Schulen die Aufnahme von Schülern mit Behinderung verweigern. Eltern sehen sich gezwungen, ihre Kinder auf die Förderschule zu schicken, weil die Regelschulen nicht passend ausgestattet sind. Und damit werden die Weichen für das spätere Berufsleben gestellt: Wer als Jugendlicher keinen oder lediglich einen Förderschulabschluss erreicht, bekommt oft keinen Ausbildungsplatz und erhält auch nur schwer Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.

Der VdK fordert:
Bund, Länder und Kommunen stehen gemeinsam in der Pflicht. Es fehlt eine verbindliche Gesamtstrategie zur inklusiven Bildung mit Zeitplänen, Konzepten, Finanzierung, Zielen, Qualitätskriterien und deren Überprüfung. Zusätzlich muss eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden, im Einzelfall die personellen, räumlichen oder materiellen Voraussetzungen zu schaffen, damit Schüler mit Behinderung eine Regelschule besuchen können. Eine entsprechende Vorschrift gibt es bislang in keinem Bundesland.


Bundesteilhabegesetz

2016 hat die Bundesregierung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Zwar hat sich dadurch die Situation vieler Menschen mit Behinderung verbessert, doch die UN-BRK wird nicht umgesetzt. Insbesondere die Forderung, Einkommen und Vermögen nicht länger auf die Eingliederungshilfe anzurechnen, wurde nicht komplett erfüllt.

Der VdK fordert:
Behinderung darf nicht arm machen. Auch im Laufe des Lebens erworbene Behinderungen dürfen Menschen, die Leistungen zur Unterstützung bekommen – insbesondere Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe – , nicht in die Armut treiben. Deshalb muss im Sinne eines Nachteilsausgleichs darauf verzichtet werden, Einkommen und Vermögen der Betroffenen heranzuziehen. 

Annette Liebmann

Schlagworte UN-BRK | Menschen mit Behinderung | Forderungen | Soziale Spaltung stoppen | Bundestagswahl | Inklusion | Teilhabe | Barrierefreiheit | Bildung | Bundesteilhabegesetz | BTHG

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