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Egal ob Joghurt, Fruchtsaft oder Kekse – beim Einkaufen sollte man auf das Kleingedruckte auf der Rückseite achten. Denn was die Hersteller versprechen, wird nicht immer gehalten. Das zeigt die Verbraucherzentrale mit ihrem Internetportal „Lebensmittelklarheit“ seit fünf Jahren auf.
Saft, der mit tropischen Früchten auf dem Etikett wirbt, aber in Wirklichkeit hauptsächlich Apfelsaft enthält. Cappuccino, der als ungesüßt angepriesen wird, aber 50 Prozent Zucker enthält. Mozzarella-Pizza, bei der deutlich mehr Edamer als Mozzarella verarbeitet wurde. Das sind nur drei Beispiele für Etikettenschwindel, die der Verbraucherzentrale gemeldet wurden. Jede Woche gehen rund 13 Produktmeldungen auf www.lebensmittelklarheit.de ein. Seit Start des Projekts haben sich so über 9000 Verbraucherbeschwerden summiert.
Am meisten ärgern sich die Käufer über irreführende Zutatenversprechen. So wurde ein Produkt als „Grüner Tee mit Zitrone“ beworben, bestand aber hauptsächlich aus Apfelsaft und nur zu zwei Prozent aus Zitrone und zu 0,14 Prozent aus Grünteeextrakt. Ein anderes Beispiel: Auf dem Joghurtbecher ist eine große Vanilleblüte abgebildet, aber im Joghurt befindet sich nur Vanillearoma.
An zweiter Stelle stehen irritierende Kennzeichnungen. Wenn etwa ein Milchprodukt als „Quarkcreme mit Joghurt“ betitelt wird, aber die Milchzutaten nur Frischkäse, Joghurt und Sahne sind. Oder wenn ein Corned Beef mit „Frisch für Sie verpackt“ beworben wird, das Fleisch aber standardmäßig eingepackt wurde.
Getäuscht werden Verbraucher auch, wenn vorn mit den Angaben „ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe“ und „ohne künstliche Aromen“ gelockt wird. Denn so natürlich, wie angepriesen, sind die Produkte beim näheren Betrachten nicht. Sie enthalten häufig Aromen, wenn auch natürliche. Diese werden im Labor hergestellt. Zusatzstoffe können sich auch hinter anderen Begriffen verstecken. Ein Beispiel: Auf der Tütensuppe prangt die Aufschrift „ohne Glutamat“. Das heißt aber nicht unbedingt, dass keins drin ist. Denn meist steckt in diesen Produkten Hefeextrakt, der wiederum Glutamat enthält.
Ärgernis Nummer drei: Sauer reagieren Konsumenten auf falsche Werbung mit Traditionen: Beispielsweise wenn Backwaren, obwohl vom Fließband, als „handwerklich hergestellt“ deklariert werden, oder wenn ein Hersteller von Chips mit traditioneller Herstellung und feinsten Gewürzen wirbt, die Kartoffelscheiben aber industriell hergestellt und nur mit Salz, Zucker und Hefeextrakt gewürzt wurden.
Im Ärgernisranking auf Platz vier: Der Hersteller schummelt bei der Herkunft. So trägt die Molkerei zwar eine Region im Markennamen, die Ware wird aber gar nicht dort produziert. „Hersteller nutzen den gesetzlichen Spielraum noch zu oft für ihre Marketingzwecke aus – zu Lasten einer wahren und klaren Information“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Vorgeschrieben seien unter anderem unmissverständliche Produktbezeichnungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Nährwerttabelle. Bei Etikettenschwindel gehe es häufig um Fälle im rechtlichen Graubereich, bei denen sich nicht ohne Weiteres ein Gesetzesverstoß nachweisen lasse.
Das Portal „Lebensmittelklarheit“ zeigt Wirkung: In fast der Hälfte der Fälle, die etwa im Jahr 2014 in der Rubrik „Getäuscht“ angeprangert wurden, haben die Produzenten das Aussehen der bemängelten Artikel daraufhin geändert. Inzwischen sind auf dem Portal 259 Produkte in die Rubrik „Geändert“ verschoben worden. Plötzlich ist die Panade um einen Schafskäse auf dem Foto so dick wie in Wirklichkeit. Bei einem Joghurt, der mit „reiner Natürlichkeit aus Joghurt und Früchten“ beworben wurde, verzichtet der Hersteller auf diese Bezeichnung. Natürlich: Denn in den Zutaten befinden sich zudem reichlich Zucker, Farbstoffe und Stabilisatoren. Viele Hersteller informierten aber immer noch nicht ehrlich und transparent, bemängelt Müller: „In jedem dritten Fall wird die Kritik ignoriert.“
Von der Lebensmittelindustrie fordert Müller realistischere Produktabbildungen und klare Bezeichnungen auf den Verpackungen. So gehörten die wichtigsten Zutaten auf die Vorderseite, sagt der Verbraucherschützer. Werbung müsse die Inhalte des Produkts realistisch widerspiegeln, die Kennzeichnung zudem gut verständlich sein. Nur dann könnten Kunden „eine selbstbewusste Kaufentscheidung“ fällen: „Was draufsteht, muss drin sein, und was drin ist, muss draufstehen.“ Ines Klut
Auf dem Portal www.lebensmittelklarheit.de können Kunden Lebensmittel melden, die aus ihrer Sicht in der Aufmachung oder in der Produktinformation Mängel haben. Eine Fachredaktion prüft alle Meldungen. Veröffentlicht werden nur Fälle aus dem rechtlichen Graubereich, bei denen die Redaktion ein Täuschungspotenzial nachvollziehen kann. Eine Verbraucherbeschwerde wird zusammen mit einer Einschätzung von „Lebensmittelklarheit“ und einer Stellungnahme des Unternehmens veröffentlicht.
ikl
Schlagworte Lebensmittel | Etikettenschwindel | Täuschung | Deklarierung | Lebensmittelklarheit | Verbraucher | Produktinformation | Mängel
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