Springen Sie direkt:
Verfahren sind oft komplex und müssen in mehreren Schritten geführt werden. So auch im Fall eines VdK-Mitglieds aus Sachsen, das bereits vor drei Jahren mithilfe des VdK Sachsen erfolgreich war.
Schon im Jahr 2017 konnte Vera Pern* mit der Hilfe des VdK Sachsen durchsetzen, dass ihre Erkrankung von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt wurde. Die gelernte Altenpflegerin, die später zur Horterzieherin umschulte, hatte trotz ihres jungen Lebensalters (Jahrgang 1972) starke Schäden an der Lendenwirbelsäule. Sieben lange Jahre dauerte es, bis die Berufsgenossenschaft dies als Berufskrankheit anerkannte.
Drei Jahre nach dem Streit vor dem Landessozialgericht Chemnitz ist es dem VdK Sachsen in einem weiteren Widerspruchsverfahren jetzt gelungen, für Vera Pern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sowie eine Nachzahlung in Höhe von 41 500 Euro zu erstreiten. VdK-Juristin Kathleen Puschbeck widerlegte die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Gutachtens. Demnach wurden Vera Pern nur geringe Einschränkungen infolge der Erkrankung bescheinigt. Doch das VdK-Mitglied konnte nicht mehr als Altenpflegerin arbeiten und war auch als Erzieherin nur noch unter 30 Wochenstunden einsetzbar. Von geringfügigen Einschränkungen kann also nicht die Rede sein.
Für die VdK-Juristin war außerdem entscheidend, dass im Gutachten aus dem vormaligen Klage- und Berufungsverfahren die gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt und diese von der Berufsgenossenschaft bereits anerkannt wurden. Der aktuelle Gutachter hatte nur noch die Höhe der MdE anhand der bereits festgestellten Einschränkungen zu prüfen. Das sah die Widerspruchsstelle der Berufsgenossenschaft auch so und erkannte die MdE in Höhe von 20 Prozent an.
ikl
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/nachzahlung/79454/nachzahlung_berufskrankheit":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.