VdK kritisiert Verschleppung der BGG-Reform
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) wirkt wie eine Farce: Weder Inhalt noch Zeitplan deuten darauf hin, dass die Bundesregierung das Vorhaben ernst nimmt.

BGG hat keine Priorität für die Regierung
„Es wird immer wieder deutlich, dass die Reform des BGG nicht die notwendige Priorität für die Bundesregierung hat“
, stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele fest. Erst kürzlich wurde die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag verschoben. Dies fügt sich ein in das Bild politischer Entschlusslosigkeit.
Schon die Vorgängerregierung hatte die Reform als wichtiges Projekt angekündigt, aber nicht umgesetzt. Die große Koalition hatte sie anschließend in ihr 100-Tage-Sofortprogramm aufgenommen, dieses Versprechen aber nicht eingelöst. Zwar wurden im November 2025 dann endlich die Verbände angehört, doch der Kabinettsbeschluss erfolgte erst im Februar 2026. Weitere parlamentarische Schritte fehlen seitdem.
VdK fordert mehr Tempo, mehr Verbindlichkeit
„Eine wirksame BGG-Reform wäre ein zentraler Schritt hin zu mehr
Externer Link:Teilhabe
und Selbstbestimmung im Alltag von
Externer Link:Menschen mit Behinderung
“
, erklärt Bentele. Ernüchternd sei, dass sowohl Zeitplan als auch Gesetzentwurf unverbindlich bleiben. „Hier braucht es neben mehr Tempo vor allem mehr Verbindlichkeit, damit sich die Situation von Menschen mit Behinderung hierzulande deutlich verbessert“
, fordert Bentele.
Derzeit sieht der VdK im Entwurf des BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Auch zukünftig muss im Einzelfall geprüft werden können, ob etwa der Einbau einer Rampe, das Vorlesen einer Speisekarte oder ein ärztliches Aufklärungsgespräch in Leichter Sprache zumutbar und verhältnismäßig sind. Dies entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Bauliche Veränderungen oder Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen dürfen nicht pauschal als unzumutbar für Unternehmen gelten“
, fordert Bentele.




