
Ständige Schmerzen eines Trockenbauers: VdK verklagt Berufsgenossenschaft
Ralf Bäscher hat mit dem VdK Sachsen erreicht, dass seine schwere körperliche Arbeit als Ursache für seine ständigen Schmerzen von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden muss. Sein jahrelanger Kampf hat sich gelohnt.

Antrag nach zwei Jahren abgelehnt
Als Trockenbauer auf Montage hat Ralf Bäscher (Name von der Redaktion geändert) viele Jahre körperlich hart gearbeitet. Auf den Baustellen schleppte er schwere Baumaterialien oft bis in das Dachgeschoss. Ständiges Knien und Arbeiten in der Hocke prägten den Arbeitsalltag. Die Überbeanspruchung von Gelenken, Hüfte und Wirbelsäule schlug sich auf seine Gesundheit nieder. Er entwickelte eine Hüftarthrose auf beiden Seiten und erhielt schließlich ein neues rechtes Hüftgelenk.
Mit 56 Jahren waren die körperlichen Beschwerden so stark, dass er rund um die Uhr Schmerzen hatte. Zu Beginn des Jahres 2020 wurde er krankgeschrieben. Die behandelnden Ärzte bestärkten ihn darin, einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen, was er auch machte. Die Berufsgenossenschaft (BG) brauchte rund zwei Jahre, bis sie den Antrag ablehnte.
In der Zwischenzeit hatte sich sein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Bäscher konnte nur noch mit Unterarm-Gehstützen laufen. Bei fast allem war er auf die Hilfe seiner Frau angewiesen. Als er im Rahmen einer Reha Ende 2020 erfuhr, dass er in seinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann, brach eine Welt für ihn zusammen. „Er kam aus der Reha nach Hause, und ich habe ihn nicht wiedererkannt“
, erinnert sich seine Frau. Bäscher entwickelte eine starke Depression, die behandelt wurde. Doch die Zukunftssorgen blieben.
Mitglied werden
Verfahren mehrfach verschleppt
Das Ehehpaar wandte sich an Rechtsanwältin Kathleen Daute vom Externer Link:VdK Sachsen in Leipzig, die einen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegte. Sie reichte aktuelle ärztliche Befunde ein, aus denen hervorging, dass nur die berufliche Belastung als Krankheitsursache in Frage kommt. Dieses Mal ließ sich die BG fast ein Jahr Zeit – und lehnte erneut ab. Dabei schickte sie den abschlägigen Bescheid zunächst nur an das Mitglied und nicht an die VdK-Juristin Daute. Dadurch erfuhr sie erst Monate später von der Ablehnung, als sie bei der Berufsgenossenschaft den Sachstand erfragte.
Als die Anwältin im Februar 2024 vor dem Sozialgericht auf Anerkennung als Berufserkrankung klagte, versuchte die BG die Klage wegen einer angeblichen Fristverletzung als nicht zulässig darzustellen. Dabei hatte die BG durch die falsche Zustellung des Widerspruchsbescheids die Verspätung selbst verschuldet. Eine Berufserkrankung wollte sie weiterhin nicht anerkennen.
Das Gericht ließ die Klage zu und beauftragte ein neues orthopädisches Gutachten. Das wies schließlich detailliert die berufliche Tätigkeit als Ursache der Erkrankung nach. Doch die BG verschleppte das Verfahren erneut und erkannte erst im Juli 2025 die Berufserkrankung an. Wie hoch die Unfallrente ausfällt, wird nun geprüft. Die Eheleute Bäscher sind erleichtert: „Mit dieser Entscheidung wurde uns eine große Anspannung genommen“
, sagt die Ehefrau des Klägers und lobt VdK-Juristin Daute. „Wir sind sehr dankbar für die Unterstützung.“