Pflegereform verunsichert Pflegebedürftige und Angehörige
Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Pflegereform sieht deutliche Einschnitte bei der pflegerischen Versorgung vor. Der Sozialverband VdK warnt vor den Folgen.

Gesetz könnte erhebliche Verschlechterungen bringen
Noch hat der Bundestag den Gesetzentwurf nicht verabschiedet. Aber wenn er so in ein Gesetz gegossen wird, wird sich die Lebenssituation von Menschen mit Pflegebedarf und deren Familien womöglich erheblich verschlechtern.
Als sehr kritisch bewertet der Sozialverband VdK, dass es in Zukunft schwieriger werden soll, Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1 und 3 zu erhalten. Nach den bisherigen Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken soll es einen Bestandschutz für bisherige Pflegefälle geben.
120.000 Betroffene weniger könnten Pflegegrad erhalten
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert: „Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier erst später anerkannt werden soll, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet.“
Der VdK geht davon aus, dass durch die geplante Reform in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen könnten zukünftig in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft werden, als heute üblich.
Problematisch: Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge
Ein weiteres Detail aus den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken stuft der VdK als problematisch ein. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen auf 70 Prozent der bisherigen Werte reduziert werden. Bisher erworbene Anwartschaften sollen davon unberührt bleiben. Bentele hält das für falsch: „Damit würde die Situation von pflegenden Angehörigen erheblich geschwächt werden. Dies ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen, die sich nicht nur für ihre Angehörigen aufopfern, sondern der Pflegeversicherung durch die Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege auch noch bares Geld sparen.“
Besonders kritisch bewertet der VdK, dass die Kürzung vor allem Frauen betreffen würde – die Bevölkerungsgruppe, bei der Altersarmut besonders häufig anzutreffen ist. Wenn die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge wirklich umgesetzt werden sollte, würde sich weibliche Altersarmut noch weiter verschärfen.
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VdK sieht Änderung beim Elternunterhalt kritisch
Zurzeit werden gutverdienende erwachsene Kinder mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr dazu verpflichtet, ihre pflegebedürftigen Eltern finanziell zu unterstützen. In einem weiteren Schritt über eine noch kommende Gesetzesreform der Sozialhilfe soll diese gängige 100.000-Euro-Grenze aufgehoben werden.
Erwachsene Kinder sollen in Zukunft bei der Pflege ihrer Eltern wieder stärker finanziell in die Verantwortung genommen werden. Hier wird es Ausnahmen geben – dennoch wird dies zu einer höheren Belastung der Angehörigen führen.
Diese Pläne kritisiert Bentele scharf: „So etwas darf kein Einfallstor zum Ausschluss von Ansprüchen in Sozialversicherungen werden. Umverteilung und die gerechte Heranziehung von hohen Einkommen und Vermögen sind nicht Aufgabe der Pflegeversicherung, sondern des Fiskus.“
Positiv: Pflegebegleitung als Unterstützung
Der VdK bewertet an dem neuen Gesetzesentwurf positiv, dass die Einführung einer Pflegebegleitung geplant ist. Nach Ansicht des Verbands scheitern Pflegebedürftige und ihre Angehörigen viel zu häufig daran, die passende Unterstützung zu erhalten. Diese Begleitungen könnten durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können Pflegebedürftige präventiv unterstützen und sie auf passende Angebote aufmerksam machen.