Kategorie Pflege Pflegeversicherung

VdK zur Pflegereform: „Warken fehlt der Mut – und das Geld“

  • Anhebung der Zugangsschwellen zum Pflegegrad wertet der VdK als kritisch
  • Pflegende Angehörige werden nicht genug entlastet

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über Medien veröffentlicht. Dazu kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein.

Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen.

Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt.

Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert.

Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.

Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.“

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