Kategorie VdK-Zeitung Soziale Gerechtigkeit

Kommentar: Schutzlücken schließen

Von: Verena Bentele, VdK-Präsidentin

Die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle hat einen Höchststand erreicht. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert ein wirksameres Antidiskriminierungsrecht und mehr Mut beim Schutz benachteiligter Menschen.

Blaue Papierboote umringen ein einzelnes gelbes Papierboot als Symbol für Ausgrenzung, Anderssein
© IMAGO / Zoonar / DANKO N

Probleme bei der Wohnungssuche wegen eines ausländischen Namens, Absagen bei der Jobsuche wegen einer Externer Link:Behinderung, sexuelle Belästigung im Fitnessstudio oder die Verweigerung eines Kredits aufgrund des Alters: Tag für Tag gibt es in Deutschland Situationen, in denen Menschen sich aus ganz unterschiedlichen Gründen herabgesetzt und benachteiligt fühlen. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihre neuen Zahlen für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Beratungsanfragen sind im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf rund 13.000 Fälle gestiegen und erreichen damit einen traurigen Höchststand.

Am häufigsten meldeten sich mit 43 Prozent Betroffene einer rassistischen Diskriminierung. Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) wandte sich wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit an die Stelle. Damit wurden in dieser Gruppe erstmals mehr als 3000 Fälle verzeichnet. Danach folgten Anfragen zu Altersdiskriminierung mit zwölf Prozent, zu Religion und Weltanschauung mit sieben Prozent und zur sexuellen Identität mit rund vier Prozent. 

Das zeigt, Diskriminierung ist weit verbreitet, betrifft viele Menschen und ist ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem.

Die Bundesregierung hat die große Chance, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Schutzlücken zu schließen, damit sich Betroffene besser gegen Diskriminierung wehren können. Ein Fortschritt ist, dass Opfer sexueller Belästigung künftig leichter Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder. 

Doch leider lässt das Gesetz zu viele Ausnahmen zu. Wer zum Beispiel wegen einer Behinderung oder wegen des Alters keine Versicherung abschließen oder keinen Kredit aufnehmen kann, hat weiterhin kaum Chancen, dagegen vorzugehen – das ist nicht zu tolerieren.

Ich wünsche mir von den Abgeordneten mehr Mut beim Schutz vor Diskriminierung. Denn die Reife einer Demokratie misst sich auch daran, wie gut sie Minderheiten vor Ausgrenzung schützt.

Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstelle

Der Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann hier als PDF heruntergeladen werden:

Externer Link:Jahresbericht 2025

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