
"Behindert": Was bedeutet das eigentlich?
Eine Behinderung wirkt sich oft tiefgreifend auf das alltägliche Leben und die gesellschaftliche Teilhabe aus. Es gibt nicht nur körperliche Behinderungen. Wir schauen uns die Definition des Begriffs laut Gesetz näher an.

Wie ist eine Behinderung im Sozialrecht definiert?
Eine Behinderung ist eine Einschränkung, die die Fähigkeiten, Aktivitäten oder die gesellschaftliche Teilhabe einer Person über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft beeinträchtigt. Sie kann körperlich, geistig, sensorisch oder psychisch bedingt sein und variiert in der Schwere. Gemessen wird die Schwere einer Behinderung mit dem Externer Link:Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung).
Im rechtlichen Sinne ist der Begriff „Behinderung“ klar geregelt. Die Definition findet sich im Externer Link:§ 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort heißt es:
“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.
Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.”
Diese Definition macht deutlich: Eine Behinderung ist nicht nur eine körperliche Einschränkung. Auch Externer Link:psychische oder seelische Erkrankungen wie schwere Depressionen, Angststörungen oder Psychosen können darunterfallen, wenn sie die gesellschaftliche Teilhabe deutlich erschweren.
Von einer Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes spricht man, wenn der Gesundheitszustand eines Menschen von dem „typischen Zustand“
für sein Lebensalter abweicht – sei es durch Krankheit, Unfall oder angeborene Störung – und dadurch längerfristig Einschränkungen im Alltag entstehen.
Der Grad der Behinderung
Wie schwer eine Behinderung ist, wird in Deutschland mit dem Externer Link:Grad der Behinderung (GdB) bemessen. Dieser reicht von 20 bis 100 und gibt Aufschluss darüber, wie stark die Beeinträchtigung das Leben eines Menschen beeinflusst. Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert – und hat Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage, einen besonderen Kündigungsschutz oder Externer Link:Steuererleichterungen. Auch Vergünstigungen im öffentlichen Leben gehören dazu, diese sind jedoch in der Regel auf freiwilliger Basis.
Das Externer Link:SGB IX regelt nicht nur die Definition von Behinderung, sondern auch die Rechte und Unterstützungsangebote für Betroffene. Dazu zählen unter anderem:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Unterstützung im Alltag,
- sowie Ausgleiche für Benachteiligungen, die Menschen mit Behinderung erfahren können.