Das BSW unterstützt dies unmissverständlich: Die finanzielle Schieflage der gesetzlichen Kassen infolge versicherungsfremder Leistungen muss vollumfänglich durch Zahlungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Allein die Entnahme von 13,1 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen bei den gesetzlichen Pflegekassen während der Corona-Pandemie hat eine Finanzierungslücke von rund 6 Milliarden Euro verursacht. Pläne, wie unter anderem von der zerbrochenen Ampelregierung, diese Kosten über Beitragserhöhungen auf die Versicherten abzuwälzen, lehnen wir vehement ab. Dies ist unserer Rechtsauffassung nicht nur ein Bruch der gesetzlichen Regelungen, sondern sogar verfassungswidrig. Dementsprechend haben wir in einem Antrag im Bundestag (Drucksache 20/13743) die von der Ampelregierung beschlossene Erhöhung der Beitragssätze für die soziale Pflegeversicherung ab 2025 um 0,2 Prozentpunkte zurückgewiesen und deren Rücknahme sowie die vollständige Rückerstattung der entnommenen 6 Mrd. aus Mitteln des Bundeshaushalts gefordert.

Das Pflegesystem in Deutschland führt zu sozialen Härten in vielen Familien. Die Linke will der Pflegekrise unter anderem durch einen hohen Steuerzuschuss begegnen, der kurzfristig die Fehlkonstruktionen der Pflegeversicherung abfedert. Längerfristig muss die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung (wie die Krankenversicherung) ausgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten und sozialen Nachteile ausgleicht. In der Krankenversicherung muss der Steuerzuschuss die Leistungen, die eigentlich nicht Aufgabe der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, vollständig ausgleichen. Allein das könnte schon einen erheblichen Teil der aktuellen Beitragsexplosion auffangen.

Um die ungebremste Leistungsausgabenentwicklung und die damit in direktem Zusammenhang stehenden enormen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung in den Griff zu bekommen, dürfen deren Ausgaben künftig nicht stärker wachsen als deren Einnahmen. Zudem werden wir Freie Demokraten alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre konsequent einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen. Versicherungsfremde Leistungen sollen sukzessive nicht mehr aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.

Versicherungsfremde Aufgaben im Gesundheitswesen möchten wir künftig verstärkt aus Steuermitteln finanzieren. Dabei setzen wir auf einen maßvollen Einsatz von Steuermitteln, ohne das Risiko von Leistungskürzungen für beitragsfrei versicherte Familienangehörige einzugehen oder eine Abhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes zu schaffen.

Unser Gesundheitssystem braucht eine solide Finanzierung. CDUkurz fürChristlich Demokratische Union und CSUkurz fürChristlich-Soziale Union sind offen für eine Prüfung einer besseren Abgrenzung von versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Beitragsgelder dürfen nicht für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet werden. Diese sollten aus Steuermitteln refinanziert werden.