Rentnerinnen und Rentner dürfen mittlerweile auch zu vorgezogenen Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen. Damit alle profitieren, braucht es aber Angebote für Ältere mit geringen Jobchancen, wenig Qualifikation, gesundheitlichen Einschränkungen oder besonders belastenden Berufen.
Verena Bentele: „Aktivrente birgt große sozialpolitische Gefahr“
VdK: Studie bestätigt Skepsis gegenüber Aktivrente
VdK-Präsidentin: „Diejenigen nicht vergessen, die es nicht bis zur Regelaltersgrenze schaffen“
Kategorie Rente
VdK-Umfrage zur Arbeit in der Rente: Zu viele haben Angst vor Altersarmut
Gründe, warum Ältere in der Rente noch arbeiten wollen, gehen weit auseinander
Verena Bentele: „Es zeichnet sich eine Spaltung der älteren Menschen ab in die gut qualifizierten Fachkräfte, die weiterarbeiten können, und denjenigen, die das…
Video-Beitrag
Kategorie Sozialrecht| Rente| Rentenbesteuerung
Arbeiten trotz Rente: Was bedeutet das für die Sozialabgaben?
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner entscheiden sich dafür, weiter zu arbeiten. Doch wie sieht es in diesen Fällen mit den Beiträgen zur Sozialversicherung aus? Müssen arbeitende Rentnerinnen und Rentner von ihrem Gehalt auch Beiträge für…
Kategorie Tipp| Rente
Rente: Sozialabgaben bei Hinzuverdienst
Zur vorgezogenen Altersrente darf man sich seit 2023 unbegrenzt etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Trotzdem müssen für beide „Einnahmequellen“ – also sowohl für Rente als auch für Einkommen – einige Sozialabgaben…
Kategorie Aktuelle Meldung| Rente
Immer mehr Ältere arbeiten
Immer mehr Menschen im Alter zwischen 63 und 67 Jahren arbeiten in Deutschland. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.
Unsere Forderungen
Hinzuverdienst zur Rente
Seit 2023 können Rentnerinnen und Rentner einfacher dazuverdienen: Die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner (vorgezogene Altersrente) sind ersatzlos entfallen. In der Altersrente kann seitdem unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Das gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns.
Für die Erwerbsminderungsrente wurden die Hinzuverdienstgrenzen erhöht. Für das Jahr 2025 betragen die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner rund 19.661 Euro jährlich bei voller Erwerbsminderung und rund 39.322 Euro jährlich bei teilweiser Erwerbsminderung.
Für die Hinterbliebenenrenten gilt: Für Witwen- und Witwerrenten sowie Erziehungsrenten wird Einkommen oberhalb des Freibetrags von 1.076,86 Euro monatlich (Stand: 01.07.2025) zu 40 Prozent angerechnet. Bei Waisenrenten wird kein Einkommen angerechnet, es darf unbegrenzt hinzuverdient werden.
Der VdK bewertet den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der Altersrente und die damit verbundene Flexibilisierung positiv, sieht allerdings die Attraktivität vorrangig für jene, die noch arbeiten können und wollen, also für die gesunden und gut qualifizierten Fachkräfte. Wer nebenher noch arbeiten muss, weil die Rente nicht reicht, der bessert oft mit Minijobs die Rente auf. Dies verschärft die Kluft zwischen Arm und Reich im Alter weiter.
Eine Externer Link:repräsentative Umfrage des VdK aus dem Jahr 2024 ergab, dass fast jeder Zweite über 50 Jahren sich vorstellen kann, neben der Rente zu arbeiten. Aber: Knapp ein Drittel (30,5 %) davon gab als Grund an, dass das Geld im Ruhestand nicht reicht. Die Angst vor Alterarmut ist also ein häufiger Grund, neben der Rente noch weiterzuarbeiten.
Kategorie Aktuelle Meldung| Rente
VdK-Befragung zum Arbeiten im Rentenalter: Knapp ein Drittel fürchtet Altersarmut
Fast jeder Zweite über 50 Jahre kann sich vorstellen, neben der Rente zu arbeiten. Aber: Knapp ein Drittel davon gibt als Grund an, dass das Geld im Ruhestand nicht reicht. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des VdK.
Aktivrente
Die von der Bundesregierung geplante „Aktivrente“ soll zusätzliche Anreize schaffen, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu arbeiten. Bis zu 2.000 Euro sollen monatlich steuerfrei zur regulären Altersrente oder sonstigen Einkünften hinzuverdient werden dürfen. Davon würden aus Sicht des VdK vor allem gesunde und gut qualifizierte Menschen profitieren, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten wollen.
Der Sozialverband VdK warnt dazu vor einer Spaltung der älteren Generation: Viele ältere Menschen können gar nicht länger arbeiten – etwa wegen Krankheit oder weil sie Externer Link:Angehörige pflegen. Sie werden mehrfach benachteiligt, etwa durch Rentenabschläge bei früherem Renteneintritt oder wegen einer Externer Link:Erwerbsminderung oder durch eine geringere gesunde Lebenserwartung. Oft haben sie nichts von den Vorteilen aus Arbeit und Rente zugleich.
Eine Externer Link:Studie des DIW vom Juni 2025 bestätigt, dass die Aktivrente vor allem Besserverdienende entlasten würde. Von der Aktivrente würden rund 230.000 erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner unmittelbar profitieren, und zwar vor allem die mit hohen Einkommen. Zudem würden durch die Reform zunächst jährliche Steuerausfälle von etwa 800 Millionen Euro entstehen. Erst wenn 75.000 Rentnerinnen und Rentner zusätzlich ins Erwerbsleben eintreten, würde dieser Verlust wieder ausgeglichen.
Der VdK fordert:
ein Aktionsprogramm für gesunde Arbeit im Alter,
bessere Bedingungen für Reha und Prävention,
Verpflichtung der Arbeitgeber zu altersgerechten Arbeitsplätzen und flexiblen Arbeitszeitmodellen,
altersspezifische Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für Ältere
guten Arbeitsschutz
gute Löhne
Nur wenn Arbeit im Alter gesünder gestaltet wird und sich die betrieblichen Bedingungen dafür ändern, haben alle Menschen die gleichen Chancen auf längeres Arbeiten.
Die Förderung der fitten Seniorinnen und Senioren mit guten Einkommen und das Vergessen derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, verschärft die Spaltung zwischen den ärmeren und durch Sorgearbeit mehr geforderten Seniorinnen und Senioren einerseits und besser verdienenden Silver Agern andererseits.
11 Fragen zum Hinzuverdienst in der Rente
Video: 11 Fragen zum Hinzuverdienst in der Rente | Rat & Tat
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