Mütterrente

Der VdK hat sich immer für Verbesserungen bei der Mütterrente eingesetzt. Durch sie werden Erziehungszeiten rentenrechtlich anerkannt. Wir kämpfen dafür, dass alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben. 

Aus Papier ausgeschnittene Silhouetten einer Familie mit zwei kleinen Kindern
© IMAGO / Pond5 Images

Aktuelles zur Mütterrente

News-Karussell
Rückenansicht einer Mutter, die rechts und links ein kleines Kind an den Händen hält, die Kinder schmiegen sich an sie.
Kategorie Aktuelle Meldung Frauen Mütterrente

Geringere Rentenansprüche: Mütter bei Rente benachteiligt

Westdeutsche Mütter der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1959 haben erheblich geringere Rentenanwartschaften als gleichaltrige Frauen ohne Kinder. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Eine Mutter und ihre erwachsene Tochter liegen gemeinsam entspannt auf dem Fußboden, sie haben die Köpfe dicht beeinander, wirken sehr vertraut und harmomisch. Die Tochter hat die Augen geschlossen, die Mutter blickt in die Kamera.
Kategorie Aktuelle Meldung Rente Mütterrente

Überfällige Anerkennung für unbezahlte Sorgearbeit

Die politischen Zeichen stehen gut, dass die neue Bundesregierung die Mütterente ausweiten wird. Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen dann nicht mehr nur 2,5 Rentenpunkte, sondern drei pro Kind erhalten. 

Mutter und Kleinkind, die Mutter hält das Kind fest, sie lachen beide fröhlich, sind sehr nah und zugewandt.
Kategorie Aktuelle Meldung Rente Mütterrente

Die Mütterrente muss bleiben

An den Ausgaben für die Rente entzünden sich immer wieder politische Diskussionen. Nun ist das angebliche Einsparpotenzial der Mütterrente in den Blick geraten. VdK-Präsidentin Verena Bentele erteilt Ideen für Kürzungen klare Absage.

Mutter und Kind spielen zusammen zu Hause
Kategorie Tipp Frauen Mütterrente

Fragen und Antworten rund um die Mütterrente

Was ist eigentlich die „Mütterrente“ und wer hat Anspruch darauf? Sind auch Väter von den Regelungen betroffen? Was ändert sich durch den Rentenpakt, der zum 1.1.2019 in Kraft tritt? Wir geben einen Überblick.

Unsere Forderungen

Mütterrente II

Der VdK hat sich immer für Verbesserungen und für Gerechtigkeit bei der Mütterrente eingesetzt. Denn nicht alle Mütter erhalten für ihre Kindererziehungszeiten gleich viele Rentenpunkte angerechnet: 

  • Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhält man drei Rentenpunkte.
     
  • Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Die Erhöhung um einen halben Punkt auf 2,5 Rentenpunkte gilt seit dem 1.1.2019 durch die Mütterrente II. Vorher waren es nur zwei Rentenpunkte. 

Der zusätzliche halbe Punkt für alle Mütter ist ein guter Schritt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu reduzieren. In einem weiteren letzten Schritt müssen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben (siehe dazu Mütterrente III). Die Erziehungsleistung aller Versicherten muss rentenrechtlich völlig gleich behandelt werden. Das hat etwas mit Respekt und Gleichberechtigung zu tun.

Auch darf die Mütterrente nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Alle Verbesserungen bei der Mütterrente müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, weil die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Mütterrente III

Die sogenannte Mütterrente III (auch „ausgeweitete Mütterrente“) ist Teil des Koalitionsvertrags von CDUkurz fürChristlich Demokratische Union/CSUkurz fürChristlich-Soziale Union und SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands. Sie soll dafür sorgen, dass alle Mütter (und Väter) für jedes Kind – egal wann es geboren wurde – drei volle Rentenpunkte bekommen.

Die Regelung ist noch nicht in Kraft. Ursprünglich sollte sie ab dem 1. Januar 2026 gelten. Im Entwurf für das neue Rentenpaket ist nun aber der 1. Januar 2028 als Starttermin vorgesehen. Grund dafür sind technische Bedenken der Deutschen Rentenversicherung bei der Umsetzung.

Der Sozialverband VdK fordert eine schnelle Einführung, die insbesondere für hochbetagte Mütter wichtig ist.

Inzwischen wurde der Termin auf den 1. Januar 2027 vorgezogen. Falls die Umsetzung bis dahin nicht klappt, soll das Geld rückwirkend ausgezahlt werden.

Aus Sicht des Sozialverbands VdK muss ein ähnliches Chaos wie bei der Auszahlung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten unbedingt vermieden werden. Damals zeigte sich nach zwei Jahren Vorbereitung, dass die automatische Auszahlung viel komplizierter war als gedacht. Deshalb wurde das Verfahren durch ein aufwendiges, zweistufiges System ersetzt. So ein Nachbessern sollte bei der Mütterrente III unbedingt vermieden werden.

Der VdK schlägt daher vor, nicht erst auf Probleme zu warten, sondern von Anfang an ein besseres Verfahren zu wählen. Dabei könnte man sich an dem Gesetz zur Auszahlung der EM-Bestandsrenten orientieren: Das Gesetz zur Mütterrente III sollte wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft treten, aber die tatsächliche Auszahlung könnte später starten. Dann würde es eine rückwirkende Einmalzahlung geben – steuer- und sozialabgabenfrei, ohne Einfluss auf andere Sozialleistungen.