
Mütterrente
Der VdK hat sich immer für Verbesserungen bei der Mütterrente eingesetzt. Durch sie werden Erziehungszeiten rentenrechtlich anerkannt. Wir kämpfen dafür, dass alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben.

Aktuelles zur Mütterrente
Unsere Forderungen
Mütterrente II
Der VdK hat sich immer für Verbesserungen und für Gerechtigkeit bei der Mütterrente eingesetzt. Denn nicht alle Mütter erhalten für ihre Kindererziehungszeiten gleich viele Rentenpunkte angerechnet:
- Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhält man drei Rentenpunkte.
- Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Die Erhöhung um einen halben Punkt auf 2,5 Rentenpunkte gilt seit dem 1.1.2019 durch die Mütterrente II. Vorher waren es nur zwei Rentenpunkte.
Der zusätzliche halbe Punkt für alle Mütter ist ein guter Schritt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu reduzieren. In einem weiteren letzten Schritt müssen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben (siehe dazu Mütterrente III). Die Erziehungsleistung aller Versicherten muss rentenrechtlich völlig gleich behandelt werden. Das hat etwas mit Respekt und Gleichberechtigung zu tun.
Auch darf die Mütterrente nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Alle Verbesserungen bei der Mütterrente müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, weil die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Mütterrente III
Die sogenannte Mütterrente III (auch „ausgeweitete Mütterrente“) ist Teil des Koalitionsvertrags von CDUkurz fürChristlich Demokratische Union/CSUkurz fürChristlich-Soziale Union und SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands. Sie soll dafür sorgen, dass alle Mütter (und Väter) für jedes Kind – egal wann es geboren wurde – drei volle Rentenpunkte bekommen.
Die Regelung ist noch nicht in Kraft. Ursprünglich sollte sie ab dem 1. Januar 2026 gelten. Im Entwurf für das neue Rentenpaket ist nun aber der 1. Januar 2028 als Starttermin vorgesehen. Grund dafür sind technische Bedenken der Deutschen Rentenversicherung bei der Umsetzung.
Der Sozialverband VdK fordert eine schnelle Einführung, die insbesondere für hochbetagte Mütter wichtig ist.
Inzwischen wurde der Termin auf den 1. Januar 2027 vorgezogen. Falls die Umsetzung bis dahin nicht klappt, soll das Geld rückwirkend ausgezahlt werden.
Aus Sicht des Sozialverbands VdK muss ein ähnliches Chaos wie bei der Auszahlung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten unbedingt vermieden werden. Damals zeigte sich nach zwei Jahren Vorbereitung, dass die automatische Auszahlung viel komplizierter war als gedacht. Deshalb wurde das Verfahren durch ein aufwendiges, zweistufiges System ersetzt. So ein Nachbessern sollte bei der Mütterrente III unbedingt vermieden werden.
Der VdK schlägt daher vor, nicht erst auf Probleme zu warten, sondern von Anfang an ein besseres Verfahren zu wählen. Dabei könnte man sich an dem Gesetz zur Auszahlung der EM-Bestandsrenten orientieren: Das Gesetz zur Mütterrente III sollte wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft treten, aber die tatsächliche Auszahlung könnte später starten. Dann würde es eine rückwirkende Einmalzahlung geben – steuer- und sozialabgabenfrei, ohne Einfluss auf andere Sozialleistungen.