
Migränepatientin erstreitet Pflegegrad 2, GdB und Erwerbsminderung
Für ein Mitglied, das ständig starke Schmerzen hat, ist der VdK Saarland gegen die Bescheide der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung sowie des Landesamts für Soziales vorgegangen. Die Widersprüche zahlen sich aus.

Migräne und Schmerzen bestimmen das Leben
Es vergeht seit Jahren kaum ein Tag, an dem ein 53-jähriges VdK-Mitglied aus dem Saarland keine Schmerzen hat. Ständige Migräne sowie Entzündungen in mehreren Gelenken und Rückenschmerzen bestimmen mittlerweile das Leben der Frau, die ihren Namen nicht in der VdK-Zeitung oder auf der VdK-Website lesen möchte. Die Migräne hat in den vergangenen Jahren so stark zugenommen, dass sie bei einer Attacke vollkommen hilflos ist. An solchen Tagen kommt ihr Sohn, kocht für sie und unterstützt im Haushalt.
Die Frau leidet zudem unter Schlafstörungen und Ängsten. Dem Beruf als Küchenplanerin, den sie sehr gerne ausgeübt hat, kann sie nicht mehr nachgehen.
Mit Unterstützung des Externer Link:VdK in Saarlouis konnte sie durchsetzen, dass ihre Einschränkungen als Behinderung anerkannt werden, um entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Das war allerdings kompliziert, weil die Versicherungen erst einmal blockierten.
VdK klagte vor dem Sozialgericht
Die Externer Link:Pflegeversicherung bewilligte ihr nach einer Begutachtung lediglich einen Externer Link:Pflegegrad 1. Das Mitglied wandte sich daraufhin an VdK-Juristin Heike Weyand, die einen Widerspruch einlegte. Mithilfe des Externer Link:VdK-Selbsteinschätzungbogens wies Weyand nach, dass ihrer Mandantin wegen der Einschränkungen ein Pflegegrad 2 zusteht.
Der Medizinische Dienst habe in seinem Gutachten die Schwere der psychischen Probleme nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Weyand. Außer den ständigen Schmerzen seien bei ihrer Mandantin durch die Migräne und die psychischen Probleme das Erinnerungs- und Urteilsvermögen eingeschränkt. Sie vergesse zum Beispiel Termine oder die Einnahme ihrer Medikamente. Zudem fühle sie sich oft überfordert.
Als der Widerspruch von der Pflegeversicherung zurückgewiesen wurde, stellte der VdK die fachliche Kompetenz der begutachtenden Pflegekräfte in Frage und klagte vor dem Sozialgericht.
Zur Beweisermittlung gab das Gericht ein neues sozialmedizinisches Gutachten in Auftrag. Das kam schließlich zu demselben Ergebnis wie Weyand – die Pflegekasse lenkte ein und erkannte schließlich den Pflegegrad 2 an.
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Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente durchgesetzt
Auch bei der Beantragung eines Externer Link:Grads der Behinderung (GdB) musste der VdK Widerspruch einlegen, weil das Landesamt für Soziales nur einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 40 anerkannte. Weyand machte in ihrem Widerspruch deutlich, dass schon die Migräne aufgrund der Schwere für sich genommen einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 rechtfertigen würde. Das Landesamt überprüfte erneut und bewilligte einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 60.
Auch der Antrag auf Externer Link:Erwerbsminderung wurde zunächst abgelehnt. Erst der Widerspruch durch den VdK führte dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung der 53-Jährigen eine volle Externer Link:Erwerbsminderungsrente anerkannte.
Das Mitglied weiß die Hilfe des VdK zu schätzen. „Ich hätte keine Kraft gehabt, um gegen die Bescheide vorzugehen. Frau Weyand war die Erste, die meine Krankheit ernst genommen und mich unterstützt hat. Dafür bin ich ihr sehr dankbar.“



