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Schnelle und kostengünstige Alternative zu Gerichtsverfahren
Verbraucherschlichtungen sollen helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen schnell, einfach und außergerichtlich zu lösen. Auch bei Konflikten in Pflegeheimen kann eine außergerichtliche Schlichtung beantragt werden.
Konflikte in Pflegeeinrichtungen sind oft sehr belastend, weil sich die Bewohner der Situation nicht einfach entziehen können. Im Gegensatz zu teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren, die oft lange dauern, ist eine Verbraucherschlichtung auf eine rasche Konfliktlösung ausgerichtet. Vielen Heimbewohnern und deren Angehörigen ist diese niedrigschwellige Alternative jedoch nicht bekannt.
Im April 2016 hat die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Sie kümmert sich um Streitigkeiten aus Verträgen, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen. Das „Zentrum für Schlichtung e. V.“ mit Sitz in Kehl ist unter www.verbraucher-schlichter.de zu erreichen.
Jeder Heimbewohner kann eine Verbraucherschlichtung beantragen. Allerdings ist die Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitschlichtung für das Pflegeheim grundsätzlich freiwillig. Die Einrichtungen müssen seit April 2016 in ihren Verträgen informieren, ob und inwieweit sie bereit sind, an einer solchen Konfliktlösung teilzunehmen. Alternativ haben Verbraucher auch weiterhin das Recht, im Konfliktfall die Gerichte anzurufen.
Ali
Schlagworte pflegeheim | verbraucherschlichtung | schlichtung
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